Übesicht

Schöne Aussichten

Veröffentlicht: 17.05.2004 um 11:24:45 Uhr
Autor: Guido Zörner

Die Pressemeldungen in der letzten Woche verheißen nichts gutes. Noch im diesem Sommer soll ein neues Hundegesetz die Haltung von Hunden erschweren. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes:

Die Rasseliste wird auf 10 Hunderassen erweitert. Betroffen sind folgende Rassen: Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff. Diese Hunde dürfen nur noch mit Maulkorb geführt werden. Halter von Hunden dieser Rassen müssen den Hund anmelden, einen Sachkundenachweis vorlegen, mit dem Hund einen Wesenstest bestehen und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis haben. Sind die Bedingungen erfüllt, bekommt der Hund eine grüne Plakette und darf weiterhin mit Maulkorb geführt werden.

Aber auch auf Halter von anderen Hunderassen kommt einiges zu. Alle Hunde müssen einen Mikrochip implantiert bekommen, mit der die Identität des Hundes festgestellt werden kann. Neben dem Chip muss an dem Halsband Name und Adresse des Halters vermerkt sein. Für jeden Hund muss außerdem eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Der Zugang zu Grünanlagen wird ebenfalls erschwert. Liegewiesen dürfen mit einem Hund überhaupt nicht mehr betreten werden. Bezirksämter können darüber hinausgehende eigene Regelungen für einen bestimmten Park treffen.

Hundehalter müssen in Zukunft zwei Leinen mit sich führen. Eine zwei Meter lange Leine in Grünanlagen und Waldflächen und eine ein Meter kurze Leine u. a. in Gebäuden, bei Volksfesten, Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmittel und Fußgängerzonen. Einen generellen Leinenzwang wird es in der Stadt jedoch nicht geben. Es ist jedoch fraglich, was in der Praxis mit Menschenansammlungen und belebten Straßen gemeint ist.

Wer irgendwie gegen das Gesetz verstößt, muss mit hoher Geldstrafe und Beschlagnahme des Hundes rechnen. Wer z. B. vergisst, Name und Adresse am Halsband anzubringen kann bis zu 10.000 EURO Strafe zahlen. Außerdem sind Kontrollpersonen berechtigt, ohne weiteres den Hund einzuziehen. Auch wer Hunde unbeaufsichtigt vor einem Geschäft anbindet, muss damit rechnen, dass der Hund beschlagnahmt wird. In anderen Fällen kann die Geldstrafe sogar bis zu 50.000 EURO betragen.

Zur Zeit wird das Gesetz noch von Fachausschüssen „geprüft“. Im Juni soll das Berliner Abgeordnetenhaus darüber entscheiden. Da das Gesetz von der SPD und PDS entworfen wurde und diese Parteien in Berlin die Mehrheit haben, wird wohl kaum einer was dagegen machen können.

Vielleicht hätte die Rasseliste noch eine Chance vor einem Gericht. Das Bundesverfassungsgericht hat im März die Rasselisten der Länder zwar bestätigt, jedoch auch von dem Gesetzgeber gefordert, eindeutigere Beweise für die Rasseliste vorzulegen. Das wurde auch bei dem Entwurf zu dem Berliner Hundegesetz nicht getan. Eine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling an den Senat ergab, dass es keine statistischen Erkenntnisse gab, die eine Rasseliste rechtfertigen. Leider wurde vom Senat auch nicht beantwortet, ob es wissenschaftliche Belege für die Gefährlichkeit dieser Hunderassen gibt.

Kommentare

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Von: Sven (11.06.2004 02:05:20 Uhr)
E-Mail: seegurkentaucher@aol.com

spb: was ist denn das für ein unsinn, den du schreibst? Hast du vielleicht mal darüber nachgedacht, dass der Pit deiner Schwester gerade wegen des ständigen leinetragens durchtickt? Also offensichtlicher gehts doch nicht mehr. Und jemanden als verantwortungsvollen hundesbesitzer zu bezeichnen, der seinen Hund permanent an der Leine hält und ihm damit keinerlei artgerechten Auslauf (Gangart: Trollen) läßt, ist ja wohl ein witz (über den ich nicht lachen kann)

Von: Jupp (25.05.2004 16:03:14 Uhr)
E-Mail: kr1@hotmail.com

Liebe Sabine,
läßst Du eigentlich von der Bild Zeitung denken, oder ist der ganze Mist den Du geschrieben hast Deinem eigenem kranken Hirn entsprungen?

Von: Jupp (25.05.2004 15:58:29 Uhr)

schöne Scheiße. kann ja heiter werden... wenn alle so eine bescheuerte Auffassung haben wie patrick

Von: Roger (20.05.2004 22:21:39 Uhr)
E-Mail:
Wir Berliner lassen uns mittlerweile aber auch alles gefallen. Bisher war Berlin als ausgesprochen hundefreundliche Stadt bekannt, aber jetzt kommt eines nach dem anderen: quasi-generelle Leinenpflicht, eigener Fahrschein bei der BVG (bei 120 Euro Hundesteuer im Jahr!) usw.

Aber um den Protest auf die Strassen zu tragen reicht es wohl immer noch nicht? Na dann gute Nacht.

Von: sabine (18.05.2004 22:27:16 Uhr)
E-Mail: sbp@nurfuerspam.de

Bin selbst hundebesitzer und finde das Gesetz auch nicht so doll. Leider muss ich aus 16 Jahren Hund aber sagen, dass vermehrt bestimmte Leute Pitbulls & Co. halten - so unberechenbar wie die Leute sind leider auch oft die Hunde. Daher finde ich einen Maulkorbzwang für diese Rassen ok. Leinenzwang muss aber nicht sein finde ich. Ein Pitbull mit Maulkorb sollte auch Auslauf haben dürfen. Meine Schwester hält einen American Staffordshire Terrier, der ist super lieb und ein prima familienhund! Aber als verantwortungsvolle Halterin hat sie ihn nie ohne leine laufen lassen, da er sobald er einen anderen Rüden sieht, auf diese losgeht-und wenn er mal zugebissen hat, läßt er nicht wieder los (2x passiert), daher seit einigen Jahren auch Maulkorb! Der arme Tropf...da halt ich doch lieber einen Hund der vom Wesen gelassener ist. Und was spricht gegen eine Kastrierung ? Unsere sind es und es scheint ihnen auch kein Problem zu bereiten-warum muss dann ein Pitbull,den man eh nicht züchten darf unkastriert herumlaufen ?
Leider kann man ja die Halter nicht vorher einem Wesenstest unterziehen:))
Verlierer ist doch immer der Hund.
Rücksicht nehmen und nicht so verbittert sein:)

Von: patrick (18.05.2004 06:26:12 Uhr)
E-Mail: p@seefood.de

schöne Scheiße. kann ja heiter werden... und nu? bin etwas ratlos...

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