Übesicht

Thüringen jetzt auch mit Rasseliste

Veröffentlicht: 17.12.2003 um 23:14:43 Uhr
Autor: Guido Zörner

Ohne großes Aufsehen trat am 30. September 2003 in Thüringen eine neue Hundeverordnung in Kraft. Wesentliche Änderung ist: 4 Rassen gelten jetzt auch in dem bis dato rasselistenfreien Land als gefährlich. Die betroffenen Rassen sind der Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und der Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren. Im Gegensatz zu den Hundeverordnungen aller anderen Bundesländer beruft sich Thüringen auf § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung.

Die 2001 bundesweit erlassene Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Haltung und Zucht von Hunden und definiert die Haltung der vier Terrierrassen als tierschutzwidrig im Sinne des Tierschutzgesetzes. Ob das die thüringische Verordnung gerichtsfester macht, bleibt abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht hat bis jetzt alle Landes-Hundeverordnungen faktisch für nichtig erklärt. Die Tierschutzhundeverordnung als Ermächtigungsgrundlage war jedoch noch nicht Gegenstand der Rechtssprechung.

Weitere „Highlights“ der Thüringer Hundeverordnung schreiben u. a. vor, dass Halter von Listenhunden ein Warnschild an den Eingang ihres Grundstückes oder Wohnung anbringen müssen sowie eine mit der Verordnung verbundene Hundesteuererhöhung in Höhe von 516 EURO für gefährlich eingestufte Hunde.

Quelle und weitere Informationen: http://www.erfurt.de/erfurt/dt/Pages/H20/h2607.htm

Kommentare

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Von: Guido Zörenr (02.04.2004 21:10:31 Uhr)
E-Mail: redaktion@hundeinberlin.de

Es stimmt schon, dass im September 2003 Thüringen eine neue bzw. überarbeitete HundeVO bekommen hat. Als Ente hat sich jedoch herausgestellt, dass Thüringen jetzt auch eine Rasseliste hat.

Von: Roger (02.04.2004 12:35:55 Uhr)

Das scheint eine Falschmeldung zu sein:
http://www.hund-und-halter.de/arbeitpapiere/material/seiten/arb-pap-39.html

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