Übesicht

EU-Tierpass kommt im Juli 2004

Veröffentlicht: 01.12.2003 um 00:53:40 Uhr
Autor: Guido Zörner

Am 3. Juli 2004 tritt eine neue EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 998/2003) in Kraft, die das Verreisen mit Haustieren erleichtern soll. Das hat vergangene Woche die Europäische Kommission beschlossen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher - sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Der neue Heimtierpass ist beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln.

Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen, da die einzelnen Mitgliedstaaten die unterschiedlichsten Bescheinigungen verlangen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.

In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das erleichtert tierärztliche Kontrollen, insbesondere wenn es sprachliche Barrieren zwischen Halter und Tierarzt gibt.

Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte „Europäische Union“ aufgedruckt und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.

Die Verordnung sowie die Muster für den Pass können Sie sich hier herunterladen (PDF, 930 KB).

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung EU-Kommission

Kommentare

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Von: schnuffel (13.04.2004 21:24:09 Uhr)

Wird der Pass etwas kosten? Die bisherigen Impfpässe waren - glaube ich - ja von der Pharmaindustrie "gesponsort".

Von: JFK (17.02.2004 23:06:51 Uhr)
E-Mail: jfk@freenet.de

Hallo Iris,

ich würde am besten mal den Tierarzt fragen. Der müsste es eigentlich wissen.

Von: Iris Garweg (14.01.2004 08:44:35 Uhr)
E-Mail: tsh.ik@t-online.de

Offene Fragen - Ergänzung
Was ist mit den besonderen Bestimmungen für Norwegen?

Von: Iris Garweg (14.01.2004 08:36:21 Uhr)
E-Mail: tsh.ik@t-online.de

Offene Fragen - Ergänzung
Was ist mit den besonderen Bestimmungen für Norwegen?

Von: Iris Garweg (08.01.2004 10:13:18 Uhr)
E-Mail: tsh.ik@-online.de

Offene Fragen:
Wer gibt den Pass aus und an wen (über den Tierarzt)? Was ist wenn der Pass voll ist, wird ein neuer ausgestellt? Wer ist die Beglaubingungsstelle, der Amtstierarzt?

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