Übesicht

10 Monate für Hundemörder

Veröffentlicht: 27.09.2003 um 12:27:39 Uhr
Autor: Guido Zörner

In der vergangenen Woche fand der Prozess gegen den Besitzer des Tierheims Ziechow, Heinz Manke und seiner Frau, statt. Zur Vorgeschichte: Im April 2002 (wir berichteten) wurden auf dem Gelände des Tierheims Ziechow bei Grabungen der Polizei mehrere Hundekadaver gefunden. Die Obduktion der Überreste ergab, dass diese Tiere nicht eines natürlichen Todes starben.

Aufgeflogen ist die ganze Sache, weil der Sohn der Familie einer befreundeten Tierschützerin davon erzählte, dass in dem Tierheim aus Platzmangel nicht mehr vermittelbare Hunde getötet werden. Die Tierschützerin wandte sich zunächst an das zuständige Veterinäramt. Dieses sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Dann schaltete Sie die Polizei ein. Diese erwirkte dann unverzüglich einen Durchsuchungsbeschluss und fand bei Grabungen auf einem angrenzenden Gelände mehrere Hundekadaver. Ein Veterinärpathologe aus Frankfurt/Oder untersuchte die Kadaver und fand schreckliches heraus: Die Schädel der Hundeleichen waren zertrümmert und sowohl im Maul und den Atemwegen als auch in Speiseröhre und Magen wurde Erde gefunden. Die Hunde wurden demnach mit einem kräftigen Schlag auf den Kopf betäubt und anschließend lebendig begraben.

Der Leiter des Tierheims, Heinz Manke, wurde vom Gericht zu 10 Monate Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, 1.000 € Geldstrafe sowie 3 Jahre Halteverbot verurteilt. Seiner Frau konnten die Taten nicht nachgewiesen werden, da der Sohn vor Gericht die Aussage verweigerte. Kenner der Familie vermuten jedoch, dass sie die Morde geplant und die Hunde dafür ausgesucht hat. Schließlich habe auch sie die getöteten Hunde im Tierheimbuch als „verkauft“ bzw. „vermittelt“ eingetragen.

Unklar wird auch die Frage bleiben, warum das Veterinäramt das Tierheimbuch nicht kontrolliert hat, obwohl es in der Regel zum Betrieb eines Tierheims zur Auflage gemacht wird, ein solches Tierheimbuch zu führen. Auch das Deutsche Tierhilfswerk, dass das Tierheim finanziell unterstützte, hat diesbezüglich keine Kontrollen vorgenommen. Eine diesbezügliche Anfrage an das Deutsche Tierhilfswerk wurde bis heute nicht beantwortet.

Kommentare

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Von: Reiter Franz (10.06.2006 21:56:31 Uhr)

Die schliemste Bestie ist und bleibt der Mensch die ((Krönung)) derSchöpfung.

Von: fred (10.10.2003 13:44:32 Uhr)
E-Mail: pansegrau@web.de

ich finde die strafe ist viel zu gering.
vor allem das diese auf bewährung ausgesetzt ist, ist eine schande!

Von: Gabi Schöngart (15.12.2008 um 10:34 Uhr)
E-Mail: info@schoengart.de

Und wiedermal hat das zuständige Veterinäramt "keinen Handlungsbedarf gesehen".
Für was bezahlen wir Steuerzahler diese elenden Weggucker und Sesselfurzer ???

Für jede festegestellte Amtsunterlassung sollten hier Köpfe rollen - warscheinlich hätte Deutschland dann fast keine Amtsveterinäre mehr.

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Von: Aennelore Raab (15.12.2008 um 19:31 Uhr)
E-Mail: aennelore.raab@gmx.de

Bis auf einige wenige Ausnahmen sollte man diese ganzen AmtsVets (Gabi Schöngart hat den passenderen Ausdruck geschrieben) in die Güllegrube werfen und einen großen Deckel fest drauf verschrauben, damit bloß nicht einer von denen wieder nach oben kommt. Leute, die Tierelend missachten, gibt es mehr als genug. Aber auch noch dafür bezahlte, da reißt einem echt die Hutschnur.

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