Übesicht

Hamburger Hundeverordnung von Gericht für nichtig erklärt

Veröffentlicht: 10.09.2003 um 19:40:50 Uhr
Autor: Guido Zörner

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil erkannt, dass die Hundeverordnung vom 18.07.2000 nichtig ist. Konkret wurde der Feststellungsklage von zehn Hundehalterinnen und Hundehaltern der sogenannten Kategorie I stattgegeben, die geltend gemacht hatten, durch die Gebote und Verbote der Hundeverordnung nicht verpflichtet zu sein. Wie durch die Klägergemeinschaft beantragt, stellte das Gericht fest, dass die Klägerinnen und Kläger berechtigt sind, ihre Hunde auch ohne Einholung einer Genehmigung, ohne Leine und Maulkorb sowie ohne Beachtung der weiteren Vorgaben der Hundeverordnung zu halten.

Mit der ausführlich begründeten Entscheidung schloss sich das Verwaltungsgericht mehreren Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, in denen seit Sommer 2002 die Hundeverordnungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie Brandenburg für nichtig erklärt worden waren.

Auch die Hamburger Hundeverordnung geht zu Unrecht davon aus, dass von Hunden allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse Gefahren ausgehen können. Das Hamburger Gericht folgte der Auffassung der klagenden Hundehalter, dass sich vor dem Hintergrund der verfügbaren fachwissenschaftlichen Erkenntnisse aus der bloßen Zugehörigkeit zu einer Rasse, einem Typ oder einer entsprechenden Kreuzung keine abstrakte Gefahr von Hundeindividuen ableiten lässt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Verwaltungsgericht nunmehr dezidiert angeschlossen hat, keine Maßnahmen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. „Das Urteil wird auch in der Berufungsinstanz Bestand haben“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der die Kläger in dem Verfahren vertreten hat. „Es liegt voll auf der Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung.“ Dr. Wollenteit rechnet mit weitreichenden Konsequenzen für laufende Haltungsuntersagungen, für die Hundesteuer sowie für Strafverfahren. Die Beschlagnahme etlicher harmloser Hunde durch die Staatsanwaltschaft wird nicht aufrecht zu halten sein. Dr. Wollenteit kündigt verwaltungsgerichtliche Eilverfahren für den Fall an, dass der Senat die Entscheidung über den Fortbestand der Hundeverordnung durch zeitraubende Rechtsmittel vertagen sollte. Doch die Hamburger Behörde ignoriert lieber die Entscheidung. Behördensprecher Michael Mrozek sagte am Mittwoch gegenüber dem NDR, die Entscheidung sei jetzt dem Anwalt der Behörde zugegangen und werde geprüft. Dafür habe man vier Wochen Zeit. „Bis dahin bleibt alles beim Alten. Es ist sichergestellt, dass keiner der gefährlichen Hunde frei herumlaufen darf“, drohte Mrozek.

W. Albrecht, Mitglied der Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter, führt aus: „Der Senat sollte die Entscheidung als Chance begreifen, seine Haltung zu den Rasselisten grundsätzlich zu überdenken. Den Ordnungsbehörden standen und stehen ohne diese Verordnung ausreichende Mittel zum Vorgehen gegen tatsächlich gefährliche Hunde aller Rassen zur Verfügung.“

Quellen und weitere Informationen:

Presseerklärung der Rechtsanwält Günther, Heidel, Wollenteit, Hack (PDF)

Urteil des VG Hamburg im Wortlaut (PDF)

Kommentare

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Von: slick stone (14.11.2003 12:30:32 Uhr)
E-Mail: slick.stone@freenet.de

Tja,nur weil ich deutscher bin,bin ich auch nicht gleich ein Nazi und möchte mich nicht nur wegen meiner Nationalität als solcher beschimpfen lassen. Was soll es also bringen Hunde
nur wegen ihrer Rasse zu diskriminieren
und auszurotten.Sind die Gerichte in Deutschland wieder zu den so veruchten Nazimetoden zurückgekehrt !!! KZ`s für
bestimmte Hunderassen,zyklon B zum ausrotten; wo soll das hinführen !!

Von: Nancy Trill (21.09.2003 09:44:02 Uhr)
E-Mail: nancytrill@aol.com

Schön Herr Peter-F das sie so informiert sind! Gegen Dobermänner besteht keine Maulkorbpflicht!!! Ich finds immer wieder toll wie sdich manche Menschen affektieren können.

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