Übesicht

Berliner Hundegesetz - Berliner CDU fragt nach

Veröffentlicht: 09.09.2003 um 21:39:19 Uhr
Autor: Guido Zörner

Am 28. August fand die 1. Lesung über den Antrag der Berliner CDU über ein neues Hundegesetz statt. Die Debatte der Abgeordneten über das Gesetz gibt interessante Einblicke in die derzeitigen Positionen der Berliner Parteien. Aus diesem Grund hier das Wortprotokoll der Debatte:

Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode 34. Sitzung vom 28. August 2003
Vizepräsident Dr. Stölzl: Ich rufe auf lfd. Nr. 12: I. Lesung Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden in Berlin (HundehaltG Bln), Antrag der CDU Drs 15/1959. Ich eröffne die I. Lesung. Die antragstellende Fraktion hat die Beratung gewünscht, für die nach der Geschäftsordnung eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion zur Verfügung steht. Für die Fraktion der CDU beginnt Herr Kollege Schmidt. – Sie haben das Wort!

Schmidt (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem in der letzten Woche erneut eine Hundeverordnung, nämlich die des Landes Brandenburg, durch das Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde, gibt es nunmehr keinen Grund, eine weitere Verzögerung bei der Initiierung eines Gesetzes hinzunehmen. Von Seiten des Senats ist hier offensichtlich in der nächsten Zeit nichts zu erwarten, so dass die CDU-Fraktion nunmehr einen Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden in Berlin – ein so genanntes Hundehaltergesetz – eingebracht hat.
[Klemm (PDS): Danke!]
Bitte schön! Wir haben uns bei diesem Gesetz von dem Gedanken leiten lassen, die Bevölkerung Berlins so weit als möglich vor gefährlichen Hunden zu schützen und dabei den von vielen Experten geäußerten Hinweis zu berücksichtigen, dass kein Hund als gefährlich geboren wird. Der Züchter, der Halter und gegebenenfalls der Ausbilder sind Einflussgrößen, die aus einem normalen Hund einen gefährlichen Hund machen können. Insoweit regelt das Gesetz – lesen Sie es nach, wir haben dazu schon etwas gesagt – zum einen die Grundvoraussetzungen für ein gedeihliches Miteinander von Mensch und Hund, wohlwissend, dass es trotz der bekannten Tierliebe in unserer Stadt hier und da noch Probleme gibt. Zum anderen werden die strengen Regeln für den Umgang mit gefährlichen Hunden festgelegt. Die eingetretene Unsicherheit bei den bezirklichen Ordnungsbehörden und den weiteren Verantwortlichen muss ein Ende haben. Unser vorgelegter Gesetzentwurf schafft hier einen verbindlichen Ordnungsrahmen. Es wird erstmalig möglich sein, bereits nach einmaliger Auffälligkeit eines Tieres tätig zu werden und gegebenenfalls den Hund als gefährlich zu identifizieren. Die Auflagen und Konsequenzen sind umfassend, unabhängig von der Rasse oder Art des Tieres. Jedes Gesetz ist nur so gut, wie anschließend die Umsetzung überprüft wird. Es hat sich gezeigt, dass, wenn man eine konsequente Umsetzung, die in der Vergangenheit dankenswerterweise von der Polizei wesentlich getragen wurde, verfolgt, es zu deutlichen Verbesserungen kommt. Die Polizei ist hiervon in der Zukunft zu entlasten. Die von uns angeregte Zentralisierung von Ordnungsaufgaben in bezirklichen Ordnungsämtern ist auch für die Überprüfung von als gefährlich eingestuften Hunden und deren Haltern schnellstmöglich umzusetzen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass nichts so gut ist, dass es nicht noch verbessert werden kann. Dies gilt selbstverständlich auch für unseren Gesetzentwurf, so dass nach Vorlage aller Urteilsbegründungen Änderungen, die sich auf Grund juristischer Zwänge ergeben können, eingearbeitet werden müssen. Wir hoffen – da Tiere, insbesondere Hunde für viele Berliner Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Lebens sind, der für Lebensfreude, Gesundheit und soziale Kontakte sorgt –, dass mit diesem Gesetz eine dauerhafte Lösung für eine sichere und artgerechte Hundehaltung geschaffen wird. Hierzu gehört auch, dass wir weiterhin für eine zusätzliche Ausweisung von Hundeauslaufgebieten im innerstädtischen Bereich eintreten. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir eine tragfähige Lösung geschaffen, die einerseits dem Sicherheitsbedürfnis vieler Menschen Rechnung trägt und andererseits dem Wunsch der Tierfreunde nach einer gerechten Beurteilung der in ihrer Obhut lebenden Tiere nachkommt. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU]

Vizepräsident Dr. Stölzl: Danke schön, Herr Kollege Schmidt! – Für die SPD hat das Wort Frau Borsky-Tausch. – Bitte schön!

Frau Borsky-Tausch (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Neuling in diesem Hause habe ich mir zu der Frage, wie das Halten von Hunden zu regeln ist, die Protokolle aus vergangenen Legislaturen angeschaut, und ich fürchte, dass wir die bekannten Argumente, die damals zu der in dieser Stadt noch gültigen Verordnung geführt haben, erneut austauschen werden, allerdings mit der Ergänzung der Erfahrungen, die wir aus dieser Hundeverordnung gewinnen konnten. Welche Erfahrungen haben wir, hat die SPD mit der Verordnung zwei Jahre lang gemacht? Wir stellen fest, dass die verschärften Auflagen zum Halten von Hunden dazu geführt haben, dass es insgesamt zu weniger Beißvorfällen und Attacken insbesondere von gefährlichen Hunden in der Stadt kommt und dass sie in den Stadtquartieren, von denen Herr Schmidt gesprochen hat, in denen die Gefahrenlage vor allem für Kinder erheblich waren, gemindert werden konnten. Wir wollen, dass das so bleibt.
[Beifall bei der SPD]
Ich gehe nur in einem Punkt auf den vorliegenden Antrag der CDU ein, da wir diesen Antrag sicherlich in die zuständigen Ausschüsse überweisen werden. In der Kurzbegründung des Gesetzes, das uns vorliegt, beschreibt die CDU ausführlich die Entwicklung in der Haltung von gefährlichen Hunden und führt uns zugleich noch einmal vor Augen, wie unerträglich die Situation in vielen Stadtteilen insbesondere für die Kinder vor Inkrafttreten der noch gültigen Hundeverordnung war. Dieser Bestandsaufnahme ist nichts hinzuzufügen. Leider ziehen Sie aus unserer Sicht nicht die konsequenten Schlussfolgerungen, die nach wie vor dringend erforderlich sind, um der objektiv vorliegenden Gefahrenlage und der subjektiv berechtigten Besorgnis vieler Bürger gerecht zu werden. Nach unserer Vorstellung muss ein Gesetz zur Gefahrenabwehr den Ordnungsbehörden auch die Möglichkeit geben, präventiv tätig zu werden. Hierzu sagen Sie in Ihrem Gesetzentwurf nichts. Sie stufen einen Hund erst dann als gefährlich ein, wenn es bereits zu einem Vorfall gekommen ist. Das ist für uns inakzeptabel.
[Beifall bei der SPD – Frau Hämmerling (Grüne): Aber nicht bei Schäferhunden!]
Es ist schon einige Monate her – hierauf hat Herr Schmidt hingewiesen –, dass Gerichtsurteile auch die Berliner Hundeverordnung in ihrem Bestand in Frage gestellt haben. Deshalb wird von der Koalition zu Recht erwartet, dass sie zügig für Rechtssicherheit für alle Hundehalterinnen und Hundehalter sorgt. Wie nicht unbemerkt blieb, haben sich die Koalitionsfraktionen die Diskussion um das Gesetz zur Haltung von Hunden nicht leicht gemacht. Gerade weil wir die schwierige Frage nicht leicht nehmen, bin ich sicher, dass wir am Ende der Diskussion
[Frau Hämmerling (Grüne): Wann ist das?]
ein Gesetz auf den Weg bringen, das – ohne unverhältnismäßig viele Hundehalterinnen und Hundehalter mit verschärften Auflagen zur Haltung ihrer Hunde zu belegen – die Sicherheit der Menschen gewährleisten wird.
[Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Klemm (PDS)]

Vizepräsident Dr. Stölzl: Vielen Dank, Frau Kollegin Borsky-Tausch! – Die FDP folgt, und das Wort erhält Herr Kollege Lehmann. –Bitte schön!

Lehmann (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kaum ein Thema hat in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren so viel Aufmerksamkeit erzielt wie das Thema Kampfhunde und Hundeverordnung. Nach der Tragödie von Hamburg vor drei Jahren, bei der ein Kind von einem frei laufenden Pitbull zu Tode gebissen wurde, haben die Bundesländer – mehr hektisch als überlegt – Hundeverordnungen erlassen oder drastisch verschärft, so auch in Berlin im Juli 2000. In der Zwischenzeit sind einige der Hundeverordnungen durch das Bundesverwaltungsgericht und andere Gerichte für rechtswidrig erklärt worden. Viele Länder haben darauf reagiert – nur in Berlin passiert seitens des Senats rein gar nichts. Das so häufig angekündigte Hundegesetz ist nach Zeitungsberichten auf das Jahr 2004 verschoben. Dies bedeutet, dass wir in Berlin einen Zustand erdulden müssen, bei dem eine Verordnung existiert, die zum einen glasklar rechtswidrig und unverhältnismäßig ist, da sie gegen Grundrechte verstößt, und zum anderen kaum noch angewendet wird, weil die Verunsicherung der Behörde so groß ist.
[Beifall des Abg. Ritzmann (FDP)]
Man fragt sich wirklich, was der Senat, in diesem Fall besonders die Sozialsenatorin, den ganzen Tag so macht. Leider ja noch nicht einmal einen vernünftigen Haushaltsentwurf entwerfen.
[Zurufe der Abgn. Brauer (PDS) und Krüger (PDS)]
Lassen Sie mich Einiges zum Thema Kampfhunde sagen, bevor ich auf den Antrag der CDU eingehe. Trotz aller berechtigten Empörung und Betroffenheit über Beißunfälle: Alle Hunde verfügen über ein artgerechtes Aggressionsverhalten, alle Hunde stammen letztlich vom Wolf ab.
[Gelächter bei der PDS]
In der Literatur ist es belegt, dass auch ein Dackelmischling in der Lage ist, einen tödlichen Biss zu setzen. Trotzdem kommt es nach Auskunft von Tierärzten jährlich zu weit mehr Todesfällen im Zusammenhang mit Pferden. Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zu den Risiken unserer modernen technischen Zivilisation, etwa der Zahl von etwa 8 000 Unfalltoten im Jahr, wird deutlich, dass die Wahrnehmung der Kampfhundproblematik in unserer medialen Öffentlichkeit mit einem hohen Maß an Irrationalität behaftet ist.
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall beiden Grünen]
All dies ändert meines Erachtens nichts an der Notwendigkeit, die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor gefährlichen Hunden zu schützen. Dieser Schutz hat jedoch mit Vernunft und Augenmaß zu erfolgen. Nehmen wir nur die endlose Diskussion über Rasselisten. Rasselisten werden von Fachleuten übereinstimmend als untaugliches Mittel zur Regulierung der Gefahrhundproblematik angesehen. Eine Expertenanhörung hier im Hause hat dies vor einiger Zeit schon nachdrücklich belegt. Es gab nicht einen einzigen Kynologen, Verhaltens-forscher oder Polizeiexperten, der einen rassebezogenen Regulierungsansatz für sinnvoll hielt. Ein hyperaggressiver Hund resultiert regelmäßig aus einer problematischen Hund-Halter-Beziehung. Empirische Befunde über die Auffälligkeit so genannter Kampfhunde ergeben ein eher unspektakuläres Bild. Um nur eine Zahl zu nennen: Nach einer nordrhein-westfälischen Statistik gingen in der Zeit von 1989 bis 1997 der einzige registrierte Todesfall sowie 41,9 % der Verletzungen von Menschen durch Hunde auf Schäferhunde zurück. Ob so genannte Kampfhunde im Verhältnis zu ihrer Verbreitung überproportional häufig beißen, ist unter Fachleuten umstritten. Nicht streitig ist demgegenüber, dass die registrierten Beißauffälligkeiten zum erheblichen Teil auf eine Minderheit unseriöser Hundehalter zurückgeführt werden müssen, die in der Vergangenheit die so genannten Kampfhundrassen missbraucht haben. Regulierungsansätze, die den Sachverhalt ignorieren, dass unseriöse Halterkreise ihr Bedürfnis nach Haltung eines Imponierhundes mit Hunden aller Rassen umsetzen können, sind zum Scheitern verurteilt. Hier muss zum Schutz der Menschen angesetzt werden. Und dann darf es nicht zum ewig gleichen Vollzugsdefizit bei der Umsetzung des neuen Hundegesetzes kommen, wann auch immer es kommen mag.
Nun aber schnell noch zum Antrag der CDU. In der Tendenz ist es ein guter Ansatz im Vergleich zur derzeit gültigen Hundeverordnung und im Vergleich zum Gesetzesantrag der Grünen, der viel zu bürokratisch und aufwändig ist.
[Cramer (Grüne): Quatsch! Keine Ahnung!]
So unterstützen wir die allgemeinen Vorschriften wie zum Beispiel die Regelungen bezüglich Halten und Führen der Hunde, Leinenpflicht und Mitnahmeverbot.
[Cramer (Grüne): Der einzige Königsweg!]
Auch die Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten ist in Ordnung. Es gibt aber auch Teile, die wir für problematisch halten. So gibt es keinen Haftpflichtversicherungszwang und zum Teil fragwürdige Datenschutzregelungen. Zudem soll alle vier Jahre eine Erneuerung der Haltungserlaubnis für Eigentümer von gefährlichen Hunden geschehen, was wir für zu aufwändig halten. Also im Ansatz ein guter Antrag, bei dem in den Ausschüssen noch Veränderungen vorzunehmen sind. Zum Schluss unsere Forderungen zum neuen Hundegesetz, so es dann kommen mag. Wir wollen keine Rasseliste im Hundegesetz. Es sollte keine Unterscheidung nach Größe oder Gewicht bei einzelnen Hunden in Bezug auf Gefährlichkeit geben. Man sollte unterscheiden nach gefährlicher und nicht gefährlicher Hund. Der Leinenzwang aller Hunde sollte in bestimmten Gebieten herrschen, so zum Beispiel Leinenpflicht in Treppenhäusern, auf öffentlichen Versammlungen, in Grün- und Erholungsanlagen, Waldgebieten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein genereller Leinenzwang für gefährliche Hunde nur, wenn sie bissig sind, dann aber auch mit Maulkorbzwang. Die Leinenlänge sollte entsprechend der Größe des Hundes und der Konstitution des Halters sein. Die Erlaubnis durch Sachkundenachweis, die Zuverlässigkeitsprüfung nur für Halter von gefährlichen Hunden und wenn der Hund gefährlich geworden ist; hier darf es keinen Automatismus geben. Wir wollen einen Haftpflichtversicherungsschutz für alle Hunde.

Vizepräsident Dr. Stölzl: Herr Kollege! Darf ich an die längst abgelaufene Redezeit erinnern?

Lehmann (FDP): Ich komme sofort zum Schluss! – Wir brauchen eine deutliche Ausweitung der Hundeauslaufgebiete – das ist ganz wichtig. Und wir wollen eine deutliche Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vizepräsident Dr. Stölzl: Danke schön, Herr Kollege Lehmann! – Für die PDS spricht Herr Kollege Klemm. – Sie haben das Wort.
[Schmidt (CDU): Jetzt wird’s spannend!]

Klemm (PDS): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schmidt! Klar, wir haben verstanden, wir brauchen in der Tat eine andere Regelung als die bisher bestehende Verordnung,
[Beifall des Abg. Cramer (Grüne)]
wobei ich Herrn Lehmann deutlich sagen will: Natürlich ist die Verordnung in fast allen Teilen rechtssicher und kann umgesetzt werden.
[Frau Hämmerling (Grüne): Das ist falsch!]
Es gibt nur ein „kleines“ Problem bei der Verordnung, nämlich wie verbindlich die in der Verordnung enthaltene Rasseliste ist. Wir haben in der Tat in Berlin noch kein Urteil dazu, aber andere Urteile legen nahe, dass es dort mit der Auslegung schwierig ist. Wenn man an dem Instrument Rasseliste festhalten will, steht man nicht vor dem Problem, generell zu sagen, die Richter haben uns gesagt, es darf keine Rasseliste geben, sondern davor, dass die Urteile in den anderen Bundesländern nur gesagt haben: Eine Rasseliste ist ein dermaßen harter Eingriff, dass er nicht per Verordnung, sondern per Gesetz geregelt werden muss. Nur in ein Gesetz können Sie eine Rasseliste schreiben. Deshalb, Herr Schmidt: Da Sie das Thema Rasseliste in dem Sinne umgangen sind, dass Sie die Rasseliste aus Ihrem Gesetz genommen haben, hätten Sie kein Gesetz zu schreiben brauchen. Eine Verordnung würde reichen. Wir haben im Land Berlin genug Gesetze. Ich würde mir wünschen, dass wir nicht ohne Not viel mehr Gesetze hinzu schreiben. Was Sie regeln wollten, könnten Sie also in einer Verordnung regeln. Zum Thema Sinnhaftigkeit der Rasseliste kann man sich ziemlich interessant austauschen, sich mit Kynologen darüber unterhalten und Experten anhören. Man stößt aber auf ein Problem, wenn man die Rasseliste generell abschaffen will: die öffentliche Meinung, und auf Mehrheiten z. B. in Koalitionen. Parteien, die fordern, wir wollen die Rasseliste abschaffen, fordern dies interessanterweise nur, wenn sie in der Opposition sind. Die CDU macht in anderen Bundesländern etwas ganz anders. In der Regierungsverantwortung geschieht normalerweise etwas anderes. Wenn Sie die Rasseliste abschaffen wollen, müssen Sie das öffentliche Echo ertragen. Wir haben in der Koalition, in der die PDS ist, keine Mehrheit für die generelle Abschaffung der Rasseliste. Ich finde das schade, aber damit muss man politisch umgehen. Ich muss hier Frau Knake-Werner in Schutz nehmen. Es war nicht die Verwaltung, die hier blockiert hat. Diese hat eifrig Entwürfe geschrieben. Es war die Koalition, die darüber diskutiert hat und sich nicht in allen Punkten einig war. Ich bin aber guter Dinge, dass wir in Fragen des Gesetzes in den nächsten Wochen ein Stück vorwärts kommen werden.
[Beifall bei der SPD]

Vizepräsidentin Michels: Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hoffmann von der CDU?

Klemm (PDS): Ja, gern!

Vizepräsidentin Michels: Bitte, Herr Hoffmann!

Hoffmann (CDU): Vielen Dank! – Sehen Sie nicht auch, Herr Klemm, dass es bedeutsam wäre, wenn es im Parlament eine Mehrheit gäbe, dass das Parlament eine entsprechende Mehrheit vornimmt, wenn Sie sagen, es gibt insgesamt eine Mehrheit im Parlament dafür, dass es keine Rasseliste mehr gibt? Oder halten Sie nur an der Parteipolitik fest?

Klemm (PDS): Lieber Herr Hoffmann! Die Frage gefällt mir schon deshalb sehr gut, weil ich mich erinnern kann, dass sich auch die CDU, als es um die Verschärfung der Berliner Hundeverordnung ging, auch um die Einführung der Rasseliste, auf einer Klausur sehr gestritten hat. Irgendwann kam, wie wir hörten, das Machtwort von Herrn Landowsky, der sagte, in der jetzigen Situation können wir nicht daran vorbei, und wir müssen die Rasseliste jetzt einführen. –
[Brauer (PDS): Erwischt, Herr Hoffmann!]
Das Problem dabei ist, dass die Hundeexperten, die sich in diesem Haus mittlerweile gut kennen, die sich mit diesem Gesetz befassen, recht schnell eine Meinung haben und sagen, wir brauchen die Rasseliste nicht. Sieht man dann tiefer in die Fraktionen: Wenn sie dann die Zeitungen aufschlagen und lesen, dass jemand glaubhaft vorschlägt, sie abzuschaffen, ergeben sich andere Situationen. Ich kann mich gut erinnern, dass Frau Hämmerling in der Grünenfraktion die Rasseliste immer tapfer bekämpfte. Ich kann mich aber auch an Innenausschusssitzungen mit Herrn Wieland erinnern, als die Lage prekärer war. Herr Wieland hat sich zum Thema Hund etwas anders ausgedrückt, als es Frau Hämmerling tun würde, und fand meine Argumente überhaupt nicht stichhaltig. Ob wir innerhalb der Fraktionen wirklich eine Mehrheit haben, wenn jeder einzelne Kollege genau befragt würde, das wage ich in diesem Haus zu bezweifeln, schon allein, weil sich viele mit der Materie nicht so befasst haben, wie es notwendig wäre, um sich dazu fundiert äußern zu können. Wir sollten dazu kommen, nicht nur den gefährlichen Hund als gefährlichen Hund zu definieren, als ob er – das ist eine Schwäche Ihres Gesetzes – vom Himmel fällt und auf einmal gefährlich ist, sondern ich hätte gern Regelungen, die in eine Richtung gehen, die wir alle unumstritten wollen: Hunde sollen nur in die Hände verantwortungsvoller Halter, die früher ansetzen, bevor ein Hund gefährlich wird. Und da könnte ich mir Schritte vorstellen, von denen ich hoffe, dass wir auch einiges in dem neuen Gesetz unterbringen. Ich sage z. B. Einführung einer generellen Chippflicht für alle Hunde, Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung. Ich könnte mir als Drittes vorstellen, dass wir sagen: Wer seinen Hund freiwillig Überprüfungen unterzieht, Sachkunde als Halter nachweist, den könnte man vielleicht durch Reduzierung der Hundesteuer belohnen, indem man das kostenneutral in diesem Haushaltsnotlageland durch die Erhöhung für den übrigen Teil refinanziert. Das wäre eine Richtung. Perspektivisch müssen wir natürlich beim Halter und bei dessen Sachkunde ansetzen. Da hoffe ich, dass sich die Koalition nicht nur mit der Rasseliste befasst, nicht nur mit der Frage Befreiung vom Maulkorbzwang im Einzelfall auch für Hunde, die auf der Rasseliste stehen, sondern einen weiteren Schritt macht, der Ihnen noch nicht gelungen ist, wo Frau Hämmerling aus meiner Sicht einen Schritt zu weit geht mit ihrem Hunde-TÜV, ein Stück mehr in die Richtung: früher eingreifen, Sachkunde fördern.

[Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vizepräsidentin Michels: Danke schön! – Für die Fraktion der Grünen spricht Frau Hämmerling. – Bitte sehr!

Frau Hämmerling (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Ihr Hundegesetzentwurf ist in großen Passagen wortgleich mit dem Gesetzentwurf, den wir vor einem Jahr eingebracht haben. Und das spricht für Ihren Gesetzentwurf. Allerdings fehlt diesem Entwurf der präventive Ansatz, also die Verpflichtung zur Sachkundeprüfung, zum Hundeführerschein. Zu unserem Gesetzentwurf gab es bereits eine Anhörung, und alle Wissenschaftler und Praktiker haben bestätigt, dass unser Gesetzentwurf den höchsten präventiven Schutz ermöglicht. Der Polizeihauptkommissar Maciejewski, dem 5 500 Diensthundeführer in der Bundesrepublik unterstehen, sagte dazu: Das, was die Grünen in Berlin vorgelegt haben, ist das mit Abstand Beste, was ich gesehen habe, und zielt auf eine bestmögliche Gefahrenabwehr. [Beifall bei den Grünen] In dem Zusammenhang haben wir ein Protokoll vorliegen, das ich allen, die sich mit dem Thema befassen, aber auch denen, die darüber reden wollen, ohne sich befasst zu haben, sehr empfehlen möchte. Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, es gibt gefährliche Individuen. Ob ein Hund gefährlich ist, hängt davon ab, wie die Erziehung, die Ausbildung, die Sozialisation, aber auch das genetische Potential bestimmt sind. Auch unsere Beißstatistik belegt das. Wollte man sie zum Maßstab einer Rasseliste machen, müssten Mischlinge, Schäferhunde, Rottweiler und Terrier auf den Index. Die Nicht-Kampfhunde verursachen immerhin 94 % aller Hundebisse. Und auch die Todesfälle der letzten drei Jahre sind auf das Konto von Nicht-Kampfhunden gegangen. Der Bundesverwaltungsrichter Bardenhewer zitierte in der Rüge der Rasseliste die Argumentation Niedersachsens, dass für den Schäferhund seine hohe soziale Akzeptanz spreche. Wenn er denn beiße, nehme man ihm das nicht so übel. Und ironisch sagte er: Der deutsche Schäferhund kommt gleich nach dem deutschen Wald. Rechtlich bewege man sich aber mit dieser Argumentation auf schwankendem Boden. Rasselisten schaffen keine Sicherheit, dafür werfen sie aber ein schlechtes Licht auf Deutschland. Bei uns werden ausschließlich englische und amerikanische Hunderassen indiziert. Erklären Sie mal den Engländern, warum ausgerechnet ihr Maskottchen, der Staffordshire-Bullterrier, der in Berlin noch nie zugebissen hat, auf den Index kommen soll, während die großen deutschen Beißer außen vor bleiben. Herr Schulte-Sasse – schade, dass er nicht da ist – hat in der Abendschau erklärt, dass alle Bundesländer eine Rasseliste hätten.
[Dr. Steffel (CDU): Hunderassisten!]
Diese Aussage ist falsch. Thüringen und Niedersachsen haben keine.
[Doering (PDS): Wie stufen Sie denn meinen Wellensittich ein?]
Er hat auch erklärt, dass es wegen der Rasseliste weniger Beißvorfälle gebe. Diese Behauptung hat die Kollegin aus der SPD-Fraktion vorhin auch vertreten, und auch ich hätte es fast geglaubt. Aber ein Blick in die Hundesteuerstatistik hat mich schlauer gemacht. Im letzten Jahr waren weniger Hunde angemeldet, es gab also weniger, die beißen konnten. So einfach ist das manchmal. Wir brauchen also ein kontrollierbares Gesetz, und wir brauchen vor allem konsequente Kontrollen.
[Doering (PDS): Was ist mit den wild streunenden Hunden?]
Viele Hunde sehen aus wie Kampfhunde, sie sind aber Mischlinge und werden durch die Hundeverordnung gar nicht erfasst. Mit der Bestimmung von Hunderassen sind selbst die Amtsveterinäre überfordert. Weil aber Kontrollen und Kontrollierbarkeit das A und O sind und Hunde, die beißen, schon vorher verhaltensauffällig gewesen sind, brauchen wir einen viel konsequenteren Vollzug. Wenn Hunde einmal zugebissen haben, dann müssen Maulkorb- und Leinenzwang durchgesetzt werden. Es ist inakzeptabel, dass ein Hund erst, nachdem ich mich darüber beschwert habe, beschlagnahmt wurde. Die Behörde wusste, dass dieser Hund in 3 Jahren neunmal zugebissen hat. Obwohl die Halterin Leinen- und Maulkorbzwang missachtete, ist er nicht eingezogen worden. Erst nach meiner Intervention hat ihn der Amtsveterinär beschlagnahmt. Die Einziehung wurde übrigens in diesem Jahr gerichtlich bestätigt, nicht etwa auf der Basis der Berliner Hundeverordnung, die rechtsfehlerhaft ist, sondern auf der Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Das sind nämlich die Nebenwirkungen der rechts-fehlerhaften Hundeverordnung: Die Ämter vollziehen sie nicht mehr, weil sie wissen, dass ihre Entscheidungen nicht gerichtsfest sind. Und so unterbleiben dann auch die Maßnahmen gegen die wirklichen Beißer. Auch im Fall des kleinen Volkan war der Hund vorher auffällig und hätte beschlagnahmt werden müssen. Wenn es uns ernst ist mit dem Wunsch nach mehr Sicherheit, müssen die Ordnungsämter konsequent kontrollieren. Das schützt aber nicht die Kinder aus den Familien oder dem Bekanntenkreis von Hundehaltern. Zu 75 % sind sie die Opfer von Hundeattacken. Wer hier mehr präventiven Schutz will, muss den Hundeführerschein einführen. Ich komme zum Schluss. Hören Sie auf die Fachexperten. Verbeißen Sie sich in der Regierungskoalition nicht in der Rasseliste. Orientieren Sie sich an den vorliegenden Gesetzentwürfen. Und vor allem, schaffen Sie zügig Rechtssicherheit, damit die Ordnungsbehörden sich wieder trauen, die wirklich gefährlichen Beißer aus dem Verkehr zu ziehen.
[Beifall bei den Grünen]

Vizepräsidentin Michels: Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Ich höre hierzu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

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