Übesicht

Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

Veröffentlicht: 20.08.2003 um 21:03:36 Uhr
Autor: Hans-Jürgen Zuchowski

Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgrund von Normenkontrollanträgen mehrerer in Brandenburg ansässiger Hundehalter die Verordnung des Landes Brandenburg über das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 insoweit für ungültig erachtet, als sie die Gefährlichkeit von Hunden allein aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen herleitet. Damit hat es seine Rechtsprechung in den Urteilen vom 3. Juli und 18. Dezember 2002 zu den entsprechenden Verordnungen der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein fortgeführt. Das in erster Instanz zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hatte mit Urteil vom 26. Juni 2002 die Normenkontrollanträge der brandenburgischen Hundehalter im Wesentlichen abgewiesen. Soweit die angegriffene Verordnung vom 25. Juli 2000 solche Hunde als (individuell) gefährlich kennzeichnet, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere vergleichbare Eigenschaft aufweisen, blieben die Normenkontrollanträge der Hundehalter auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

BVerwG 6 CN 2.02, 6 CN 3.02, 6 CN 4.02, 6 CN 5.02 – Urteile vom 20. August 2003

Quelle und weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht

Kommentare

Atom Newsfeed der Kommentare (Hilfe).

Von: Günny (12.04.2006 13:55:49 Uhr)
E-Mail: guenni@sse-protection.de

Wo kriege ich die Aktuelle Hundehalterverordnung her?Danke

Von: jennifer kaci (10.02.2005 11:49:13 Uhr)
E-Mail: mella 12345@aol.com

suche einen rottweilwelpen rüde were schön wen sie sich melden mit freundlichen grüssen jennifer kaci

Von: Ulrike Landau (17.09.2004 14:52:36 Uhr)
E-Mail: ulrike.landau@web.de

Hallo, ich ziehe nun mit meinem kleinen Australian-Shepherd- Welpen nach Mahlow in Brandenburg. Welche Verordnungen gibt es hier, herrscht Leinenzwang?

Von: Redaktion (11.09.2004 21:57:50 Uhr)
E-Mail:
Überwiegend herrst in Brandenburg ein

Leinenzwang. Wo genau legen die
Gemeinden fest.

Von: Svenja Böttcher (11.09.2004 18:30:18 Uhr)
E-Mail: VBOETTCHER@t-online.de

Ich hABE EINEN SCHÄFERHUND UND WOHNE BEI ZOSSEN IN EINER SANDSIEDLUNG:Dort hat mich eine frau angesprochen In brandenburg ist leinenzwang! Stimmt das??mein hund ist sehr lieb und nicht agressiv.es ist ein 9 jähriger hund.

Von: Hübner (06.09.2004 22:06:30 Uhr)
E-Mail: huebner@web-surf.de

Ich habe einen Schäferhund, und möchte gerne wissen ob in Berlin Leinenzwang ist.

Von: Schütze (26.01.2004 00:20:16 Uhr)
E-Mail: MSMolosser@Aol.com

Bitte um Rat,muß ich meinen Mastino Neapolitano einen Wesenstest machen lassen ?, Steuern zahlen ? wo kann ich das Gesetz lesen ? der mit dem Wolf heult und mit dem Mastino tanzt.

Von: Anette Freytag (09.09.2003 08:43:52 Uhr)
E-Mail: anettefreytag@aol.com

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben zunehmend Ärger mit unseren hinteren Nachbar. Dieser benutzt unseren Fahrweg, um zu seinem Grundstück zu kommen(Geh/Fahr-u.Leitungsrecht). Seinen Hund läßt er ohne Leine auf eben unserem Fahrweg frei laufen. Normalerweise kein Problem. Es handelt sich aber um einen so agressiven kleinem Hund, daß es häufig zum Ärgernis führt und man ihn nur mit einer Tasche von eventuellen Tätigkeiten abhalten kann. Was können wir tun, damit der Hund an der Leine geführt wird?

Von: Teubner Uwe (31.08.2003 09:30:24 Uhr)
E-Mail: Skunkyt-online.de

Zuverlässigkeitsprüfung,Sachkundenachweis,Leinenpflicht , Chip und in bestimmten Gebieten Maukorpzwang in Ordnung .Aber warum muß ein Hund 20 € und meiner der Alles seit Jahren erfüllt 800 € zahlen.Nur um wieder einmal Haushaltslöscher zu stopfen .

Von: Zuchowski (22.08.2003 12:07:08 Uhr)
E-Mail:
Am 21.08.2003 erreichte uns folgende Pressemitteilung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Claudia Hämmerling, MdA, erklärt:
Hundegesetze ohne Rasseliste in Berlin und Brandenburg
Gestern erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Rasseliste in der Brandenburger Kampfhundeverordnung für nichtig. Ein klares Signal für den säumigen Berliner Senat, rasch zu handeln und die eigene rechtswidrige Verordnung zu ersetzen. Der Berliner Senat plant, in seinem Hundegesetzentwurf, vier gefährliche Hunderassen auszuweisen. In der Beißstatistik sind diese Rassen jedoch unauffällig. Die großen deutschen Beißer, Schäferhund und Rottweiler, sollen dagegen völlig ohne Überprüfung bleiben. Dabei sind in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland drei Menschen durch Bisse von Schäferhunden und Rottweilern getötet worden.
Das britische Maskottchen, der Nannydog " Staffordshire Bullterrier", soll hingegen als Kampfhund ausgewiesen werden, obwohl er in der Beißstatistik keine Rolle spielt. Mit einem solchen Gesetzentwurf stellt sich der Senat ein Armutszeugnis aus. In Brandenburg stand wenigsens der Rottweiler mit auf der Liste.
Sinnvoll sind nur Regeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wissenschaftler beschreiben die Gefährlichkeit eines Hundes immer als individuelle und nicht als rassetypische Eigenschaft. 94 Prozent aller Hundebisse gehen auf das Konto von Nichtkampfhunden. Wir brauchen Schutz vor gefährlichen Hunden und nicht vor Hunderassen.
Berlin und Brandenburg sollte es gelingen, kompatible Hundegesetze ohne Rasseliste und mit möglichst starkem präventiven Charakter zu beschließen. Thüringen und Niedersachsen haben bewiesen, dass es geht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädiert nach wie vor für den Hundeführerschein für HalterInnen aller großen Hunde.
Claudia Hämmerling
Sprecherin für Stadtentwicklung
und Verbraucherschutz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Abgeordnetenhaus
Niederkirchnerstr. 5
D-10111 Berlin


Am 22.08.03 meldete die FDP zum Thema Hundeverordnung und Hundegesetz:
Rainer-Michael Lehmann, Hundebeauftragter der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, stellt die Position der Fraktion zu den Themen Hundeverordnung und Hundegesetz vor:
Wir fordern endlich ein Hundegesetz für Berlin, da die Eingriffe zu schwer sind, als dass dieses durch Verordnung geregelt werden kann (siehe auch einschlägige Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts).
Wir sind gegen eine Rasseliste in dem neuen Gesetz.
Wir sind gegen eine Unterscheidung nach Größe und/oder Gewicht bei den einzelnen Hunden in Bezug auf Gefährlichkeiten des einzelnen Hundes.
Wir fordern eine Unterscheidung nach "gefährlicher Hund" und "nicht gefährlicher Hund".
Wir fordern Leinenzwang (aller Hunde) nur in bestimmten Gebieten ´wie zum Beispiel in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in Waldgebieten. Leinenpflicht sollte auch in Treppenhäuser, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei öffentlichen Versammlungen gelten.
Für "gefährliche Hunde" muss genereller Leinenzwang gelten; Maulkorbzwang soll erst dann gelten, wenn der Hund als bissig eingestuft wurde. In diesem Fall muss dann auch die Leinenlänge entsprechend der Größe des Hundes und Konstitution des Halters geregelt werden.
Eine Zuverlässigkeitsprüfung und Sachkundenachweis ist nur bei Haltern von "gefährlichen Hunden" notwendig und auch erst dann, wenn der Hund "gefährlich" geworden ist.
Haftpflichtversicherungszwang für alle Hunde.
Welpenregistrierung ("chippen") für alle Hunde.
Deutliche Ausweitung der Hundeauslaufgebiete, besonders im Ostteil von Berlin.
Kontrollierte Zuchtbestimmung mit Sachkundenachweis für den Züchter.
Deutliche Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten und Möglichkeiten der Einziehung des Hundes im Extremfall.

Von: Gerhard (29.09.2008 um 12:15 Uhr)
E-Mail: kogedebe@yahoo.de

Hallo Freunde,
durch Zufall bin ich auf die Seite getroffen. Wir sind ein privater Kreis von ca. 20 Tibettterrier und machen 2x im Jahr einen Spaziergang gemeinsam mit unseren Hunden so ca. 2 Std. dabei wollen wir natürlich unsere Hunde frei laufen lassen. Wo gibt es in Brandenburg noch ein Gebiet wo wir das machen können ohne sofort mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Anschließend gehen wir noch zusammen Essen und nach 4 Std. freuen wir uns alle mal wieder getroffen zu haben. Bitte beschreibt mir entsprechende Plätze.
Danke im voraus und Gruß Gerhard

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Von: Gerhard (29.09.2008 um 12:15 Uhr)
E-Mail: kogedebe@yahoo.de

Hallo Freunde,
durch Zufall bin ich auf die Seite getroffen. Wir sind ein privater Kreis von ca. 20 Tibettterrier und machen 2x im Jahr einen Spaziergang gemeinsam mit unseren Hunden so ca. 2 Std. dabei wollen wir natürlich unsere Hunde frei laufen lassen. Wo gibt es in Brandenburg noch ein Gebiet wo wir das machen können ohne sofort mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Anschließend gehen wir noch zusammen Essen und nach 4 Std. freuen wir uns alle mal wieder getroffen zu haben. Bitte beschreibt mir entsprechende Plätze.
Danke im voraus und Gruß Gerhard

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