Übesicht

Entscheidung zur Hundehalterverordnung in Brandenburg

Veröffentlicht: 10.08.2003 um 11:26:24 Uhr
Autor: Hans-Jürgen Zuchowski

Am 20.08.2003 11:00 Uhr findet in Leipzig die Revisionsverhandlung über die Hundeverordnung des Landes Brandenburg statt.

Auf der Seite der Quelle kann ein Teilnehmerformular ausgefüllt werden.

1. …, 2. W., 3. K., 4. K. – RA Dr. Bohndorf & Partner, Frankfurt – ./. Land Brandenburg

1. …, 6. O. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

1. …, 7. Sch. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

1. …, 11. G. – RA´in Löwe, Berlin – ./. Land Brandenburg

Die Antragsteller sind Halter von Hunden der Rassen Bullmastiff, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie weiterer Hunde und Mischlingshunde. Sie wenden sich im Wege des Normenkontrollverfahrens gegen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die sog. gefährliche Hunde besonderen Regelungen unterwerfen. Zu diesen Regelungen gehören neben einem Maulkorb- und Leinenzwang u.a. Zucht- und Handelsverbote, die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde sowie Erlaubnisvorbehalte für ihre Haltung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat die Verordnung in wesentlichen Teilen als rechtsgültig beurteilt; dies betrifft insbesondere die Bestimmung der abstrakten Gefährlichkeit von Hunden nach sog. Rasselisten. Hiergegen richten sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der Antragsteller.

Quelle und weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht

Kommentare

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Von: Alfons (18.12.2004 20:35:32 Uhr)

Ich finde das man manchen Politiker einen Maulkorb verpassen sollte dann würden die nicht so einen Mist Veranstalten

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