Übesicht

Neues Faustrecht im Grunewald

Veröffentlicht: 15.04.2003 um 13:05:06 Uhr
Autor: Guido Zörner

Die jüngste politische Entscheidung in der letzten Woche stimmte für den Erhalt des Hundeauslaufgebietes am Grunewald. Die Bezirksverordneten in Steglitz-Zehlendorf haben sich für den Antrag der CDU/FDP ausgesprochen. Damit wird die Entscheidung über eine mögliche Neuordnung des Auslaufgebietes wieder den Initiatoren dieser Diskussion überantwortet: Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Dessen Chef ist ausgerechnet Berlins oberster Hundehasser Peter Strieder (SPD).

"Wie der Herr, so das G'scherr" lautet ein altes Sprichwort. Und so outet sich das Forstamt im Grunewald (dem Senator Strieder unterstellt) ebenfalls als nicht gerade hundefreundlich. Hundehalter, die in dem Auslaufgebiet regelmäßig spazieren gehen, können ein Lied davon singen. Nicht selten werden Hundehalter durch einen Förster regelrecht angepöbelt. Der Konflikt zwischen Besuchern des Grunewaldes und den Förstern gipfelte jüngst in einem Zwischenfall, bei dem ein streunender Hund mit Schrot angeschossen wurde.

Berliner Hundfreunde sind sauer: "Dieser Förster rast mit seinem Auto durch den Wald das man es kaum schafft auf die Seite zu springen. Es ist ein Naturschutz- und Erholungsgebiet. Es befinden sich etliche Spaziergänger, Jogger, Hundebesitzer sowie Familien auf den Wegen. Ich denke er sollte eine angemessene Geschwindigkeit einhalten", schimpft eine Hundehalterin. Schon früher haben die Förster gezeigt, dass sie auch im Umgang mit der Waffe nicht gerade zimperlich sind. Vor einigen Wochen kam es zu einem Zwischenfall an dem Schafsgehege nahe des Grunewaldsees: Als der Förster die Schafe fütterte, lief der Hund einer Halterin zu dem Futter. Der Förster zog daraufhin seine Waffe und richtete sie auf den Hund. Ihren Angaben zufolge hätte der Förster den Hund erschossen, wenn sie sich nicht schützend auf ihn geworfen hätte.

Auch die Mitarbeiterin eines Ausführservices hatte bereits unangenehme Erfahrungen mit dem Förster. Als sich ihre Schützlinge Ende November 2002 nahe Hüttenweg / Onkel-Tom-Str. tummelten, drohte der Förster einen Hund zu erschießen, wenn er hier noch einmal beim Buddeln im Sand erwischt wird.

Der jüngste Vorfall stellt jedoch den derzeitigen Höhepunkt dar. Am 2. April gegen 13.00 Uhr drang der neunjährige Schäferhund-Setter-Mischling Rocco in das eingezäunte Wildgehege am Hundekehlefenn ein. Für das, was in dem Gehege passierte, gibt es zwei Versionen. Eine von den Zeugen und eine von dem Förster. Marc Franusch von den Berliner Forsten sagt: Der Hund "hetzte das in diesem eingezäunten Gebiet sei jahrzehnten lebende Rotwild und verletzte ein Tier schwer". Tatsache aber ist, dass ein Tier mit Bisswunden bis heute nicht gefunden wurde. Rocco wurde frontal in Brust und Kopf durch 9 Schrotkugeln lebensgefährlich verletzt. Boris B., der kurz nach dem Zwischenfall vor Ort war, stellt fest: "Auch wurde nicht versucht, den Hund einzufangen, oder zu vertreiben, stattdessen soll der Förster auf den Hund geschossen haben, als dieser in seine Richtung lief (belegt durch die Tatsache, dass der Hund von vorne getroffen wurde)". Die Zeugen des Vorfalles sind sich einig, dass der Hund entgegen den Angaben des Forstamtes kein Wild gebissen hat. Nach Angaben des Forstamtes soll der Hund während des Wilderns beschossen worden sein. Diese Äußerung ist so allerdings nicht haltbar. Denn nach Aussagen der Zeugen, lief der Hund gerade vom Wild weg in Richtung Zaun als der Schuss fiel. Das würde auch erklären, warum Rocco ausschließlich im Gesicht und in der Brust Schussverletzungen hat, wo er doch angeblich gerade hinter dem Wild hergehetzt ist. Auch fanden Zeugen, die nach dem Schuss erste Hilfe an dem Hund leisteten, keine Spuren von Haaren oder Blut in der Schnauze von Rocco.

Rechtlich dürfte sich für den betreffenden Förster einiges zum Nachteil wenden. Laut § 23 Bundesjagdgesetz soll der Abschuss wildernder Hunde im Einzelfall erlaubt sein. Jedoch schoss der Förster in diesem Fall auf einen Hund, der in dem Augenblick des Beschusses nicht wilderte, sondern streunte. Unklar ist noch, ob der Beschuss von Hunden mit Schrot erlaubt ist. Sicher scheint jedoch ein Verstoß gegen § 20 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vorzuliegen. Danach ist es verboten "an Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde" zu jagen. Also auch mitten in einem Erholungsgebiet.

Eine Schrotkugel traf Rocco direkt in das linke Auge. Doch nach Auskunft des Besitzers, wird der Hund wieder völlig Gesund werden. Sein Augenlicht wird er nicht verlieren. Zwar hat Rocco noch einige Kugeln im Körper, diese werden allerdings nicht entfernt werden. Eine Anzeige liegt bis jetzt noch nicht vor. Auch hat der Besitzer von Rocco noch keine Anzeige erstattet. Das Problem ist, dass der Förster der geschossen hat, nicht feststellbar ist. Wurden die vorigen Zwischenfälle durch den Revierförster Konstin verursacht, waren kurz nach dem letzten Zwischenfall mehrere Förster vor Ort. Sollte es sich herausstellen, dass es sich bei dem jüngsten Vorfall um einen anderen Förster handelt, dürfte der Ruf der Revierförsterei endgültig besiegelt sein.

Die Stimmung im Grunewald ist sowieso auf dem Tiefpunkt. Die Hundehalter sind wütend. Einige Zitate aus Beschwerdebriefen spiegeln deren Missmut wider: "Da geht ein Förster her und schießt einen Hund zusammen und sagt hinterher noch ganz frech 'er darf auf das schießen was ihm passt'", "Da muss man sich ernsthaft fragen: wann hat er die Menschen, die sich in dem Erholungsgebiet aufhalten, satt?" oder "Wie soll man sich seines Lebens noch sicher sein, wenn jetzt schon am helllichten Tag mitten in einem Erholungsgebiet herumgeballert wird?", "Da geht ein Förster her und schießt auf einen Hund mit einer Schrotflinte, ohne Warnschuss und sagt hinterher auch noch 'beweisen Sie erst mal das ich geschossen habe'".

Wird es den Förstern, und allen voran Senator Strieder gelingen, den Grunewald hundefrei zu bekommen? Wenn es so weitergeht ja. Wenn Sie Ärger mit dem Förster haben, sollten Sie zwei Dinge auf jeden Fall tun: Erstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Kundenberatung der Berliner Forsten, eine Kopie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und eine an den zuständigen Abschnitt der Polizei. Schildern Sie dabei den Anlass der Beschwerde nur mit den wesentlichen Sachverhalten. Außerdem sollten sie sich an eine der örtlichen Interessenvertretungen wenden. Kontakte vermittelt Ihnen gerne die Redaktion.

Fortsetzung folgt...

Quellen und weitere Informationen:
IG Grunewald
Hund & Natur
BI Berliner Schnauze
Bundesjagdgesetz

Kommentare

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Von: Alfons (20.02.2006 16:20:47 Uhr)

Auch bei einer Sachbeschädigung kann man sich mit Notwehr verteidigen. Dies gilt auch für Angriffe auf Hunde! Man kann sich dann, wenn ein enstprechender rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff vorliegt mit dem Mittel Verteidigen, welches den Angriff mit sicherheit zu beenden geeignet ist. (Tiere gehören zu unserer Gesellschaft. Ihre Besitzer sollten äußerst umsichtig u. auch ausreichend Rücksicht nehmen vor allen die Tieren nicht zugeneigt sind.) Ich bin oft am Grunewald (See/Schloß) Fragt sich wer nachher schlechter aussieht. Kommt doch und greift unsere Hunde an. WIR SIND DA! Wer meinen Hund verletzt wird augenblicklich Geschicht!

Von: Bürger (01.12.2005 16:07:38 Uhr)
E-Mail: bürger@hundefeind.de

Richtig so! Was hatte der Köter im
Schutzgebiet des Rotwaldes zu suchen?
Hundebesitzer tun ja grad so als ob
Mitmenschen, Flora und Fauna
grenzenlos vor ihnen zu kuschen
hätten! Gut das wenigstens bei so
groben Regelüberschreitungen energisch
gegen die Hundeplage vorgegangen wird!
Auch öffentliche Parks und Liegewiesen
sollten wieder als solche genutzt
werden können und nicht durch den
Hundeauslauf vergällt werden!

Von: Weidmann (10.11.2005 16:32:16 Uhr)

Ein Jäger der nicht Herr seiner Aussagenund Handlungsweise ist, dem gehört der Jagdschein entzogen. Tip, legt euch auf die Lauer und versucht einen mit Alkohol
zu erwischen, mit der Waffe oder beim Autofahren, wen der erste seinen Jagdschein dadurch abgeben muß wird sich
auch das verhalten der Förster andern.

Von: Hundefreund (05.10.2005 05:31:15 Uhr)
E-Mail:
an casio 1213

vorsicht es ist nicht erlaubt
aber seit dei grenzen offen sind kenn ich mindestens 2 hundehalter die immer was handliches dabei haben um ihren hund zu verteidigen und es ist kein messer

durch diese scheiss medien hat sich die hundehasser anzahl erhöht nur weil da diese scheiss kampfhundehalter mist gebaut haben

es kommt nicht selten vor das man auf einem Breitem Feldweg oder waldweg wen man andere personen kommen sieht und seinen hund anleint und an der kurzen leine hält immernoch angepöbelt wird und teilweise diese bekloppten idioten versuchen mit ihrem wanderstock nach dem hund zu schlagen oder ihn bedrohen und das sind nciht immer nur alte rentner die man ignorieren kann und einfach weitergeht

und nein ich lebe in keiner grosstadt
mir ist es selbt in einem feriendorf nah der holländischen grenze die mit hundefreundlichkeit werben schon passiert das im tiefstem winter wo man wirklich bei einem 4 stunden spaziergang villeicht 3 leute gesehn hat jemand auf meinen hund losgehn wollte

Von: Hundefreund (05.10.2005 05:19:13 Uhr)

Ich kann nur eins sagen: Sollte ein jäger-förster oder sonst ein mordlustiger mensch meinem hund schaden durch fallen-schiessen-oder diese giftköder von dennen man hin und wieder hört leg ich diese person um und wen es ein 3 facher familien vater ist

jemandem aus dem züchterklub dem ich angehöre ist sowas in frankreich passiert da waren fangeisen auf einer wiese ausgelegt hund tritt rein rennt-springt vor schmerz auf die strasse und vor ein auto

diese person hatte den hund 7 jahre lang und als welpen aufgezogen

und das mein ich ernst auch wens ein unfall war ein hund sieht nicht aus wie ein wildschwein oder so man muss ja angst haben den hund mal 10 meter entfernt laufen zu lassen stöckchen werfend oder so das irgentein schitzo meint der hund wildert und wer schon ein hobby ausübt bei dem es darum geht irgentwo zu hocken und drauf zu hoffen irgentwas töten zu können hat keine gnade verdient

auge um auge zahn um zahn

Von: Lasse von Grünwald (16.09.2005 15:59:48 Uhr)
E-Mail: Casio1213@web.de

Ich als Jäger und Hundefreund sage klar und deutlich das Jäger die auf Hunde schiessen....unbedingt in Ärztlichbehandlung gehören!!!!....Sie sleber lieben es wenn Ihre Hunde auf der Jagt ein Rehe oder irgendein Tier tötet.....sogenate Raubtierschärfe beweist...es ist warscheinlich nur gut so das in Deutschland das besitzen von Waffen anders als in den USA nicht für jedermann erlaubt ist wer weiss wieviele Jäger dann beim Wildern erschossen würden....

Von: S.N. (11.08.2005 08:48:15 Uhr)
E-Mail: sn@forst.nrw.de

Liebe Hundefreunde,
das Streunen oder gar Wildern von Hunden abseits von Wegen in Wald und Feld kann und darf nicht geduldet werden. Klar ist auch, dass jeder Hund einmal "durchbrennt". In Einzelfällen sollte man keinem einen Vorwurf machen. Der Hund kann nicht sein Leben lang an der Leine laufen. Aber auch ich als Förster habe darauf zu achten, dass mein Hund insbesondere während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit bei mir bleibt. Dennoch sollte der Schuss auf Haustiere als absolut letztes Mittel gelten (schon aus moralischen Gründen), auch wenn man als Jagdschutz-berechtigter in seinem Dienstbezirk die rechtliche Legitimation besitzt.
Ganz nebenbei sollte man die Haltung von großen Hunden, die viel Bewegung brauchen, in einer Großstadt wie Berlin kritisch überdenken.

Von: Gustav (12.10.2004 13:40:44 Uhr)
E-Mail: thule_berlin@web.de

Ja also da bin ich platt! Für Hundehalter die ihre dcken Brummer nicht im Griff haben, mache ich keinen Finger krumm. Und wer würde Solidarität mit solchen Depper erwarten?

Von: earthquake (13.03.2004 20:11:37 Uhr)
E-Mail: mconert@web.de

Wer Hundehalter grundsätzlich als inkompetent bezeichnet, sollte als erstes mal über sich selbst nachdenken.

Von: Müller (07.12.2003 16:14:21 Uhr)

Am 7.11.03 war der Weihnachtsmarkt im Hof des Jagdschlosses Grunewald. Im Hofbereich wie auch im Grunewald selber waren sehr viele vor allem große Hunde zu beobachten. Der Großteil war nicht angeleint.Die Hunde laufen einem vor die Füsse ,beschnuppern einen, was wohl ohnehin schon den Gipfel der Frechheit darstellen sollte ,aber in den meisten Fällen ist es ja eher schlimmer und genau dies wollen die meist wohl offenbar intellektuell minderbemittelten Hundebesitzer nicht wahrhaben. Ich plädiere für tägliche zwölfstündige Kontrollen von 6.00 UHR morgens bis 18.00UHR abends um die bestehenden Gesetze durchzusetzen. Lieber weniger Radarfallen dafür aber sichere Wege!
Wieso muß ich mitten im Wald Angst um Leib und Leben haben?! Mein Protestschreiben ans zuständige Amt wird noch heute abgeschickt.

Von: gabi bauer (03.11.2003 12:54:51 Uhr)

wer stoppt endlich diesen gefährlichen förster ??? egal was er anrichtet er wird aus den eigenen reihen gedeckt,notfalls tut es auch ein zeuge der benutzt wird .

Von: Rüdiger Schröder (29.07.2003 13:59:22 Uhr)
E-Mail: Download3004@gmx.de

Ich finde, der Förster hat zu Recht gehandelt und den wildernden Hund geschossen. Das dieser dies überlebt hat ist wohl eher zufällig.
Hunde haben unangeleint im Wald nichts zu suchen. Bin keine Jäger, fand vor einigen Wochen aber zwei in einen Fangzaun gehetzt und mit Bisswunden übersäate Kitze hier in einem Waldgebiet in Nordrhein-Westfalen.
Manchem Hundehalter scheint das Hirn amputiert worden zu sein.

Von: N.Gramsch (31.05.2003 16:56:35 Uhr)
E-Mail: Nicole070@gmx.de

Mein Hund groß schwarz und kurzhaarig, 7 jahre und mit kindern so wie anderen Tieren absolut friedlich in jeder Situation. Läuft seit jetzt ca. 2 Jahren nur noch ander Leine, weil Menschen (trotz Leine) meinen Ihre Kinder wegreißen zu müssen, Hunde zu " erhängen" weil meiner groß und schwarz ist und deshalb ein "Kampfhund". Wen wundert es da das ein Förster ein Hund von einem Schwein unterscheiden kann.Und das nächste mal ist es dann ein zweijähriges Kind was durch die Büsch schleicht. Ob es dann acu so soft geahndet wird????

Von: peter-f (17.05.2003 20:22:14 Uhr)

Wieso muss ich als Spaziergänger und Jogger im Grunewald eigendlich hinnehmen, das inkompetente Hundehalter ihre Tiere entgegen bestehenden Gesetzen unangeleint und zum Teil
nicht mal mit Maulkorb herumlaufen lassen, z.B. Dobermänner und Rottweiler.

(Ladeswaldgesetz §2, Abs 1 sowie § 20, Abs 12 u. 13)

Dieses erfolgt zum Teil sogar auf ausgewiesenen Trimm-dich-Pfaden .

Für meine Begriffe wird hier noch viel zu wenig Abgestraft. Anscheinend hat der Senat diese Einnahmemöglichkeit noch nicht entdeckt.

Gruss Peter-F

Von: Dirk (05.05.2003 22:28:10 Uhr)
E-Mail: dirkguenther13@web.de

Das grausamste Tier ist das Tier, welches angeblich denkt-hier wohl in Gestalt eines Försters! Dieser Mann sollte sich schleunigst Gedanken über eine evtl. Umschulung machen. Wer gibt einem solchen Menschen einen Waffenschein??? Aber zum Glück gibt es ja noch den § 127 BGB, welcher die körperliche Gewalt und auch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zur Verhinderung einer Straftat rechtfertigt. Lieber Förster, ich hoffe das sich unsere Wege niemals kreuzen werden!

Von: HGW (04.05.2003 05:15:47 Uhr)
E-Mail: H-G.Baerchen@gmx.de

Hallo! Bei Hunden, so sagt man völlig zurecht, liegt Gutes und Schlechtes am "anderen Ende der Leine" begründet. Wo liegt das Problem bei Flinten von Förstern????????

Wir plädieren für ein friedliches, VERANTWORTUNGSVOLLOES Miteinander: BECKY und HEINZ-GUNTER.

Und noch: Haben sich nicht beide Seiten (auch) dem Tierschutz (und dem Menschenschutz) verschrieben? Packen wir's also gemeinsam an !!!!!!!!!

Von: Archibald (17.09.2007 um 16:46 Uhr)

Nur allzu deutlich wird hier in diesem Gästebuch die latente Gewaltbereitschaft von Hundehaltern. Erschreckend, dass diese Menschen Verantwortung für ein Haustier mit Raubtiergebiss übernehmen dürfen. Natürlich ist von diesen keinerlei Einsicht über die Ängste vor großen, freilaufenden Hunden zu erwarten, wenn sie selbst die rohe Gewalt als normale Konfliktbewältung betrachten. Ich denke, hier sollten unsere Ordnungskräfte die Zivilgesellschaft vor den potentiellen Haltertätern und ihren Waffen schützen.

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Von: mutter (26.01.2008 um 15:31 Uhr)

Erschreckeend, wie gewaltbereit die Hundehalter teilweise sind. Gerade wenn man als Frau mit zwei Kleinindern unterwegs ist, kann einem Angst und Bange werden. Erst der agressive , unerzogene Hund,und dann noch der gewaltbereite Besitzer, häufig mit Stock bewaffnet(frag mich immer, wozu die den brauchen, der HUND IST DOCH SCHON GEFÄHRLICH GENUG

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Von: Bambi (25.08.2008 um 14:55 Uhr)

Das ist ja wohl ein Hammer! Hundi macht ja nix und wollte wohl nur mal mit den Rothirschen knutschen! Leute die ihre Hunde nicht davon zurückhalten können in ein Tiergehege einzudringen wagen es auch noch die Klappe aufzureißen und sich gegen geltendes Recht zu beschweren. Traurig das so viele Leute ihre Hunde wie Menschen und Menschen wie Hunde zu behandeln

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Von: Wurscht (22.01.2009 um 21:02 Uhr)
E-Mail: wurscht@gmail.com

Wenn irgendjemand meine Hunde schon scheiße anguckt, gits ein auf die Fresse. Was denken die sich? Aber mein Hund beißt auf Kommando, ich brauch kein Stock. Aber zum Glück sind die Menschen nicht mehr so aggressiv wie vor 3 Jahren!

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Von: Rofl (10.02.2009 um 11:25 Uhr)

Täglich reißen Hunde Wildtiere. Dabei handelt es sich sowohl um entlaufene Hunde als auch um solche, die einfach ihrem natürlichen Jagdtrieb nachgehen und Tiere töten wollen.
Wenn Förster Hunde abschießen tun sie dies aus gutem Grund. Hundehalter beanspruchen jedoch alles für sich und ihre Hunde, nirgends kann sich heute ein Kind noch frei bewegen ohne Gefahr zu laufen von einem Hund angesprungen zu werden oder in einen Haufen zu treten. Hundehaltung ist nicht sozialverträglich und gehört massiv eingedämmt. Jeder Halter sollte eine gute Begründung haben, warum er mit einem Hund die Allgeimeinheit belästigen will, bevor er sich einen solchen zulegt.einem

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