Rechtsgültigkeit der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg wird im laufenden Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht neu verhandelt.
Die Antragsteller sind Halter von Hunden der Rassen Bullmastiff, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie weiterer Hunde und Mischlingshunde. Sie wenden sich im Wege des Normenkontrollverfahrens gegen Bestimmungen der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, die sog. gefährliche Hunde besonderen Regelungen unterwerfen. Zu diesen Regelungen gehören neben einem Maulkorb- und Leinenzwang u.a. Zucht- und Handelsverbote, die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde sowie Erlaubnisvorbehalte für ihre Haltung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg hat die Verordnung in wesentlichen Teilen als rechtsgültig beurteilt; dies betrifft insbesondere die Bestimmung der abstrakten Gefährlichkeit von Hunden nach sog. Rasselisten. Hiergegen richten sich die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der Antragsteller (BVerwG 6 CN 2 bis 5.02).
Quelle und weitere Informationen: HSV-Buchholz
Von: viktoria fiebich (02.03.2003 21:34:48 Uhr)
E-Mail: viki@snafu.de
sehr geehrte damen und herren. ich schreibe zur zeit eine hausarbeit über das thema kampfhunde & hundeverordnung.kennen sie die neusten entscheidungen?was ist der vorteil/nachteil vom leinen-maulkorbzwang? mfg viktoria fiebich