Rund eineinhalb Jahre nach dem Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen die beiden Hundebesitzer bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig wies gestern die Revisionsanträge des Hauptangeklagten sowie der Staatsanwaltschaft zurück.
Damit ist das Urteil rechtskräftig. (Aktenzeichen: 5 StR 419/01) Das Landgericht Hamburg hatte den Kampfhundebesitzer am 17. Januar diesen Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Von: Joachim Kurz (27.02.2002 13:23:19 Uhr)
E-Mail: joekurz@gmx.de
Dieser Kriminelle und merhfach Vorbestrafte hat ein Tier missbraucht.
Die Auswirkungen haben alle diejenigen zu spüren bekommen, welche verantwortungsvoll mit Hunden umgehen. Daß die Orndungsbehörden, Polizei total versagt haben, wird jetzt auf dem Rücken alle dieser sogenanten Kampfhudnebesitzer ausgetragen. Pervers an der ganzen Tat ist, daß gerade diese Hunde eine Zuneigung udn Liebe dem Menschen gegenüber auszeichnet, die solch krimenelles Pack ausnützt. Die Strafe ist daher meiner Meinung nach zu gering. Für beide Verantworliche. Das dies jedoch wieder zu eienr "Nazimethodenanwendung" in unserem sogenannten Rechtsstaat führt, ist mehr als bedenklich. Dei eigentlcihen Verantwortlichen wie Politiker, die solches Geschmeiss und kriminelles Pack erst in dieses Land geholt haben, waschen sich jetzt mit einer "Polizeiverodnugn für Kamphunde" ihre blutverschmeirten Hände rein.
Von: Ali Yildirim (02.10.2003 22:10:40 Uhr)
E-Mail: Ali_Yildiirm@yildirims.de
Wir leben leider in einer Gesellschaft wo Kinder,die das Schutzbedürftigste überhaupt für Menschen sein sollten, nicht den nötigen Schutz bekommen wie Kampfhunderassen.
Dies ist ein Armutszeugnus welches noch nie da gewesen war.
Diesbezüglich Schäme ich mich ein Teil dieser Geselschaft zu sein.