1. Vorbemerkungen
"Ein kleiner Junge stirbt, zerfleischt von den scharfgemachten Hunden eines Kriminellen - und ein ganzes Land verliert die Beißhemmung." So beginnt Jutta Vossieg ihren Leitartikel im Kölner Stadtanzeiger vom 04. Juli 2000.
Besser kann man die Geschehnisse dieses Sommers nicht zusammenfassen. Hundefeindlichkeit ist in unserer Gesellschaft schon lange latent vorhanden. Und sie nahm in den letzten Jahren zu. Schleichend, kaum zu bemerken vielleicht - aber sie ließ sich an vielen Dingen festmachen. Wie groß sie wirklich ist, kann man jetzt sehen - besser: bekommt es als Hundehalter zu spüren! Die "Kampfhunde"-Diskussion hat auch den kleinsten Fiffi eingeholt. Das hatte sie schon lange, nur nicht jeder hat das erkannt. Solange es nur um die "üblichen Verdächtigten" auf den "Kampfhunde"-Listen der Gesetze und Verordnungen ging, ließ sich auch bequem wegsehen.
Der Tod eines Kindes in Hamburg, zerfleischt von einem Hund, erschüttert ein ganzes Land. Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause rüttelt sie Politiker in Bund und Ländern auf. Mit drastischen Forderungen hat man über 90 % der Bevölkerung mit einem Schlag hinter sich. Dies mag mit dazu beigetragen haben, dass ein verhängnisvoller Wettbewerb einsetzte. Jeder hatte eine Patentlösung parat. Jedes Land versuchte seine Verordnung schneller in Kraft zu setzen, und jeder wollte noch drakonischer sein als der Mitbewerber. Am Ende wird der "grenzüberschreitende" Verkehr durch verschiedene Bundesländer für Hundehalter komplizierter sein, als die Urlaubsreise in den Süden.
Es ist den Verantwortlichen in den Ministerien mit ihren politischen Schnellschüssen gelungen, das Klima nachhaltig zu vergiften. Deutschland wird nochmals geteilt. Wer Hunde ablehnte - hasst sie jetzt. Und wer sie vorher schon gehasst hat, kann jetzt auf breite Zustimmung hoffen. Hundehalter werden in die Ecke gedrängt, beschimpft, bedroht oder Schlimmeres.
2. Strategie und Vorschläge des VDH
2.1 Bundeseinheitliche Regelungen
Das derzeitige "Kampfhunde"-Chaos macht ganz deutlich: Wir brauchen dringend bundeseinheitliche sachgerechte und effiziente Regelungen. Auch wenn die Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, kann und muss es gelingen, zumindest gewisse Eckpfeiler aller Gesetze und Verordnungen einheitlich zu gestalten.
2.2 Stärkung des Vollzuges
Bei allen bisherigen Regelungen haben sich Politik und Verwaltung auf die Verabschiedung von wohlklingenden Gesetzen, Verordnungen und Erlassen konzentriert, ohne deren Umsetzung ausreichend sicherzustellen und auch zu überwachen. Unglaubliche Vollzugsdefizite versuchte man durch zusätzliche Verordnungen zu kompensieren - mit dem logischen Ergebnis, dass jene immer größer wurden. Vorfälle mit skrupellosen Hundehaltern nahmen immer mehr zu, ohne gegen diese effizient vorzugehen. Anspruch und Wirklichkeit klafften immer weiter auseinander. Gleichzeitig nahm die Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft deutlich zu - zwangsläufig auch bei einigen Hundehaltern, die den Hund als Waffe missbrauchen. Trotz aller Gesetze und Verordnungen ist es Politik und Verwaltung nicht gelungen an diese Menschen heranzukommen, sie wirksam zu kontrollieren und ihnen ihr kriminelles Handwerk zu legen.
Unabhängig von evtl. unterschiedlichen Auffassungen zu den einzelnen Maßnahmen, muss endlich ein Konsens dahingehend gefunden werden, die Behörden und Verwaltungen personell und finanziell so auszustatten, dass Gesetze, Verordnungen und Erlasse auch umgesetzt und kontrolliert werden können. Weg von der Ankündigungspolitik und von Scheinlösungen hin zu effizientem Vollzug in der Praxis. Dieser Grundsatz gilt für vorhandene Regelungen, die konsequenter umgesetzt werden müssen, aber noch mehr für alle neuen Maßnahmen.
2.3 Heimtierzuchtgesetz
In Übereinstimmung mit allen bedeutenden Tierschutz- und Standesorganisationen der Tierärzte fordert der VDH eine Hundezucht-Verordnung (Heimtierzuchtgesetz), die gleichermaßen für alle Züchter und Vermehrer greift. Es ist nicht ausreichend, dass sich nur der Teil der organisierten Züchter in den Mitgliedsvereinen unseres Verbandes freiwillig dem strengen Regelwerk des VDH unterwirft, aber der überwiegende Teil ohne jegliche Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit Hunde züchtet bzw. produziert. Wenn es dem Gesetzgeber darum geht, nicht nur Ankündigungspolitik zu betreiben, sondern die Probleme nachhaltig anzugehen, muss endlich eine derartige Hundezucht-Verordnung verabschiedet und deren Umsetzung sichergestellt werden.
2.4 Verbot aller Aggressionszuchten
Der VDH lehnt jedes pauschale Zuchtverbot - und damit auch logischerweise jedes generelle Haltungsverbot für bestimmte Rassen - grundsätzlich ab. Derartige Maßnahmen sind weder sachlich gerechtfertigt noch effektiv. Es gibt keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die den Grundsatz "Es gibt keine Kampfhundrassen, sondern nur gefährliche Hunde" in Frage stellen könnten.
Dennoch sind rigorose und einschneidende Maßnahmen im Bereich der Zucht von Hunden absolut notwendig. Jegliche Aggressionszucht, d.h. das Verpaaren von aggressiven Hunden - unabhängig davon, ob es sich um Rassehunde oder Mischlinge handelt - ist nach dem Tierschutzgesetz seit dem 01.06.1998 verboten. Aggressionszucht bezieht sich nicht auf Rassen oder Blutlinien pauschal, sondern auf einzelne Hunde, die von überaggressiven Eltern abstammen.
Der VDH hat immer eine konsequente Umsetzung dieser Regelung verlangt. Wenn 90% der Pitbull-Zucht unter Aggressionszucht fällt, ist diese auch nach Überzeugung des VDH zu verbieten. Gleiches gilt aber auch für anerkannte Rassen. Wenn z. B. Bullterrier ohne vernünftiges Regelwerk und entsprechende Kontrollen entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes gezüchtet werden, ist solche Zucht selbstverständlich zu verbieten.
Mit Rassenlisten wird eine Scheinsicherheit vermittelt; man geht aber am Kern der Problematik vorbei. Dubiose Züchter/Vermehrer und Hundehalter weichen problemlos auf andere Rassen bzw. Kreuzungen aus. Hier hilft nur ein weitergehender Ansatz, der alle Aggressionszuchten umfaßt.
2.5 Kennzeichnungspflicht für alle Hunde
Der VDH fordert eine Kennzeichnungspflicht für alle Hunde. Nur so ist sichergestellt, gegen tatsächlich gefährliche Hunde massiv einschreiten zu können.
2.6 Zwangs-Hundehaftpflicht-Versicherung für alle Hunde
Der VDH fordert eine Zwangs-Hundehaftpflicht-Versicherung für alle Hunde. Opfer von durch Hunden verursachten Unfällen haben einen Anspruch auf eine angemessene und problemlose Schadensregulierung.
2.7 Leinenzwang für alle Hunde im öffentlichen Verkehr
Auf öffentlichen Plätzen, im Straßenverkehr, in Fußgängerzonen etc. sind Hunde generell anzuleinen. Dies ist schon allein aus Rücksichtnahme erforderlich.
Gleichzeitig müssen genügend Auslaufflächen für Hunde erhalten bleiben, weil ein genereller Leinenzwang kontraproduktiv ist. Schlecht sozialisierte Hunde schaffen zusätzliche Probleme.
2.8 Ausbildungsprogramme für Hund und Halter
Der Grundausbildung aller Hunde kommt ein immer größerer Stellenwert zu, die Sachkunde der Hundehalter muss verbessert werden. VDH-Mitgliedsvereine haben in diesen Bereichen bereits in der Vergangenheit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und viel für den Umgang der Menschen mit ihren Hunden und für die Ausbildung der Hunde geleistet.
Diese Angebote sind auszubauen. Deshalb hat der VDH beschlossen, einen VDH-Hundeführerschein einzuführen. Die ersten Vorgaben wurden bereits erarbeitet, so dass nach und nach flächendeckend Kurse und Prüfungen angeboten werden können, die für alle Hundehalter offen sind. Beim VDH-Hundeführerschein wird das Gespann Hundehalter und Hund gemeinsam ausgebildet und geprüft, ob der Hund den entsprechenden Grundgehorsam hat, sozialverträglich ist und in Alltagssituationen vom Hundeführer kontrolliert wird. Aggressive und überängstliche Hunde können die Prüfung nicht bestehen.
Wir müssen Anreize schaffen, dass immer mehr Hundehalter ihre Hunde besser erziehen und ausbilden. Dies könnte man z.B. dadurch erreichen, dass für Hunde mit nachgewiesener Prüfung einen Nachlass bei der Hundesteuer gewährt wird.
2.9 Sachkundeprüfungen für Halter von gefährlichen Hunden
In der bisherigen Diskussion wird häufig verkannt, dass Maßnahmen gegen "auffällig" gewordene Hundehalter mit auffälligen Hunden gleichermaßen wirksam wie präventiv sind.
Die Erfahrungen zeigen - und sie werden durch den Fall in Hamburg bestätigt - dass schwerwiegende Unfälle mit Hunden immer eine Vorgeschichte haben. Selbst dem verrücktesten Hundehalter wird es nicht gelingen, seinen Hund derart zu verbiegen, dass er jahrelang unauffällig bleibt und dann plötzlich einen Menschen anfällt, ihn schwer verletzt oder sogar tötet. Auch der "Kampfhund" kommt klein auf die Welt. Und zunächst attackiert er einen anderen Hund, ohne dass ein ernsthafter Schaden entsteht. Beim nächsten Mal wird er wahrscheinlich sein Opfer verletzen. Und dann wird sein Verhalten eskalieren.
Deshalb muß gefordert werden, solche Hundehalter mit auffällig gewordenen Hunden in ein strenges Verfahren zu zwingen, das zwei Eckpfeiler beinhaltet:
- Überprüfung der Zuverlässigkeit des Hundehalters
- Sachkundeprüfung
Das Gespann Hundehalter/Hund wird geprüft, ob in Alltagssituationen der Hundehalter seinen Hund im Griff hat und der Hund sich sozialverträglich zeigt.
Wenn man bezüglich auffällig gewordener Hunde zügig und konsequent vorgeht, kann man nicht selten schwere Unfälle verhindern, also wirksame Prävention betrieben. In diesem Zusammenhang muss man darauf hinweisen, dass man vom Hundehaltungsverbot - das wirksamste aller präventiven Maßnahmen - in der Praxis viel zu selten Gebrauch macht.
2.10 Wesenstest für bestimmte Hunde
Ein Wesenstest sollte für Hunde aus Aggressionszuchten (Schwerpunkt derzeit: Pitbull-Zucht) sowie für "problematische" Hunde ohne festen Halter (insbesondere Hunde in Tierheimen) verbindlich vorgeschrieben werden. In extremen Fällen (überaggressive, verhaltensgestörte Hunde) sollte man auch konsequenterweise eine Einschläferung vornehmen.
Der VDH lehnt einen Wesenstest für Hunde ganzer Rassengruppen - ohne jegliche Auffälligkeit und Hinweis auf Abstammung aus Aggressionszüchtung - ab.
Der Wesenstest sollte von Sachverständigen mit viel Erfahrung im praktischen Umgang mit Hunden abgenommen werden und darf nicht aufgrund "Theoretischer Überfrachtung" praxisuntauglich sein. Der Wesenstest in Hessen erfüllt diese Anforderungen.
3. Schlußbetrachtungen
Wir brauchen Hunde - Hunde sind etwas Tolles. Es wäre ein Armutszeugnis für diese Gesellschaft, wenn Hunde auf der Strecke bleiben, nur weil es nicht gelingt, einige wenige skrupellose Hundehalter in die Schranken zu verweisen.
Allgemeine und alle Hunde betreffende Maßnahmen
Darüber hinaus Maßnahmen für bestimmte Hunde (nicht rassespezifisch):
Bei einer konsequenten Umsetzung dieses Maßnahmenpaketes wird es gelingen, auch zukünftig eine artgerechte Hundehaltung bei einem geregelten Miteinander von Hundehaltern und Nichthundehaltern sicherzustellen - auch im Sinne der fundamentalen Umwelt- und Natur(Tier)verbundenheit von Bündnis 90 / Die Grünen.
gez. Bernhard Meyer
(Hauptgeschäftsführer)
Anm. d. Red:
siehe auch: http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh.htm
Quelle: VDH Aktuell