Neue Verbote 2010

Veröffentlicht: 31.01.2010 um 21:25 Uhr
Autor: Guido Zörner

Mit dem Beginn des Jahres 2010 müssen sich – glaubt man der Tagespresse – Hundehalter/innen auf einige neue Verbote einstellen. So neu sind die neuen Regelungen aber eigentlich nicht.

Als im Jahr 2004 das neue (derzeit aktuelle) Berliner Hundegesetz in Kraft trat, wurde in diesem auch beschlossen, dass alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und durch den Halter haftpflichtversichert werden. Bis zum Ende des Jahres 2009 gab es jedoch eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden. Diese Hunde waren in der Übergangsregelung von den genannten Pflichten befreit – bis jetzt. Ab dem 1.1.2010 gilt der § 1 und die Absätze 5 und 6 des Hundegesetzes für alle Hunde in Berlin.

(5) Hunde sind mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher zu kennzeichnen. Der zuständigen Behörde ist auf deren Verlangen die Chipnummer mitzuteilen oder der Hund zum Auslesen des Chips vorzuführen. Dabei sind die Hundehalter und Hunde führenden Personen verpflichtet, das Auslesen der Chipnummer zu dulden und zu unterstützen. Die zuständige Behörde speichert die Chipnummer, insbesondere in Verbindung mit personenbezogenen Daten des Hundehalters und weiteren Daten des Hundes, nur im Einzelfall. Für die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung dieser Daten durch die zuständige Behörde gelten die Regelungen des § 11.

(6) Für Hunde ist eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden über eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro je Versicherungsfall abzuschließen. Die Gesamtleistungspflicht des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres kann auf das Doppelte der Mindestdeckungssumme begrenzt werden.

Mikrochip

Ein Mikrchip neben einem Reiskorn zum Größenvergleich. Der zylinderförmige Transponder ist fast doppelt so groß wie das Reißkorn.
(Bild: Transponder und Reiskorn im Größenvergleich. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: public domain.)
Der etwa reiskorngroße Mikrochip – technisch eigentlich ein Transponder bzw. RFID – wird von einem Tierarzt mit einer Spritze unter die Haut am Hals in das Fettgewebe implantiert. Der Transponder ist mit einer weltweit einmaligen Nummer kodiert. Ausgelesen wird die Nummer mit einem speziellen Lesegerät. Dabei sendet das Lesegerät mit einem elektromagnetischen Hochfrequenzfeld Lesebefehle an den Transponder. Gleichzeitig wird der Transponder durch die elektromagnetische Induktion mit Energie versorgt, die er dazu nutzt, die kodierte Nummer mit geringer Reichweite auszusenden. Das Lesegerät empfängt die Nummer, die dann auf dem Display abgelesen werden kann.

Die Nummer des Transponders wird bei einer Registrierungsstelle mit den Daten des Halters hinterlegt. In Deutschland übernimmt das z. B. der Verein Tasso e. V. Verschwindet der Hund einmal und gelangt ins Tierheim, kann die Transpondernummer von Tierärzten oder in Tierheimen ausgelesen werden. Die Registrierungsstelle benachrichtigt dann den Halter des Hundes. Das funktioniert sogar weltweit.

Ein Lesegerät wird dicht an den Hals eines Hundes gehalten.
(Bild: Transponderlesegerät beim Auslesen der Transponderdaten an einem Hund. Autor: Caronna via Wikimedia Commons, Lizenz: CC-by-sa-3.0.)
Die Implantation des Transponders kostet beim Tierarzt ca. 40 €. Für die Registrierung z. B. bei Tasse e. V. fallen keine weiteren Kosten an und wird normalerweise vom Tierarzt erledigt. Eine Betäubung oder ärztliche Nachsorge ist normalerweise nicht notwendig. Die Hersteller betonen, die Chips seien absolut Nebenwirkungsfrei, einige Zweifel bleiben jedoch. Eine regelmäßige Funktionskontrolle beim Tierarzt (z. B. beim Impfen) sollte vom Tierhalter verlangt werden. In seltenen Fällen wandern die Implantate – wie bei allen Fremdkörpern möglich – unter der Haut und sind dann beim normalen Abtasten am Hals nicht mehr auffindbar. Der Hund gilt dann u. U. als nicht gekennzeichnet.

Versicherung

Neben den Listenhunden und allen neu angeschafften Hunden, müssen jetzt auch alle Hunde eine Haftpflichtversicherung haben. Nicht leicht haben es weiterhin Halter/innen von Listenhunden, sie werden immer noch von den Versicherungsgesellschaften massiv diskriminiert. Einige Versicherungen nehmen überhaupt keine Listenhunde auf, andere nur zu deutlich überteuerten Tarifen. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen empfiehlt sich aber nicht nur für Listenhundehalter/innen, auch Hundefreunde, die gerne Hundesport machen, mit ihren Hunden eine berufliche Tätigkeit ausüben, Hundebetreuung anbieten oder in Anspruch nehmen, mit den Hunden in Seniorenheimen Besuchsdienste machen, auf Reisen gehen, eine Ausbildung als Rettungshund haben oder sonst irgendetwas anderes tun als 3 mal täglich Gassi um den Block gehen, sollten ihre Verträge genau studieren und Rabatte mit großer Vorsicht genießen.

Noch offen ist, wie die neuen Regelungen im Hundegesetz kontrolliert werden sollen. Die Ordnugnsämter haben keine Lesegeräte für die Mikrochips und eine gesetzliche Pflicht für das Mitführen des Versicherungsvertrages beim Spazierengehen gibt es (noch) nicht.

Hundeverbote

Schild mit Hundeverbot am Eingang vom Kollwitzplatz.
(Bild: Geschützte Grünanlage mit Hundeverbot.)
Für viel Aufmerksamkeit in der Tagespresse sorgte das Hundeverbot am Kollwitzplatz in Pankow. Angeblich soll es eine Flut Beschwerden von Anwohnern gegeben haben, die sich von den Hunden auf der Grünfläche gestört gefühlt haben. Doch der Kollwitzplatz ist nicht die einzige Fläche, die seit Anfang des Jahres für Hunde gesperrt ist.

Auch die Grünfläche am „Planschi“ gegenüber vom Nordbahnhof, zwischen Invalidenstraße und Schlegelstraße ist seit Anfang des Jahres Sperrgebiet. Dort wurde jedoch nicht einfach ein Hundeverbot erlassen, vielmehr wurde der gesamte Park inklusive Liegewiese, Wege und Wasserfläche als Spielplatz deklariert, um sich offensichtlich auf diese Weise einer Diskussion über die Notwendigkeit eines Hundeverbotes bequem zu entledigen. Beinahe mysteriös mutet dagegen das Hundeverbot an der Spreepromenade zwischen Tucholskystraße und Friedrichstraße an. Kurz nachdem zum Jahresbeginn dort die Hundeverbotsschilder aufgestellt wurden, sind sie nun plötzlich wieder verschwunden und wurden durch die alten Hinweisschilder (Hunde anleinen) ersetzt.

Diese Sperrungen reihen sich ein in eine lange Reihe von Verboten, die es seit dem Jahr 2005 gegeben hat. Die ersten Hundeverbote gab es in Friedrichshain am Traveplatz, am Boxhagener Platz und am Forckenbeckplatz (alle 2005). Teilsperrungen gab seit dem im Körnerpark, am Falkplatz und am Helmholtzplatz. Ebenfalls im Jahr 2005 wurde in Schöneberg der Cheruskerpark für Hunde verboten. Im Gegensatz zu den privat geführten Grünflächen, wie z. B. der Park hinter dem Britzer Schloss, der Britzer Garten oder der Chinesische Garten in Marzahn, die schon seit längerem für Hundehalter/innen nicht zugänglich sind, liegen die neuen Sperrgebiete in öffentlichen Grünanlagen. Es darf aus juristischer Sicht bezweifelt werden, ob eine Ausgrenzung bestimmter Personengruppen aus dem öffentlichen Raum überhaupt zulässig ist und ob nicht vielmehr die Bezirksämter in der Pflicht sind, Interessenausgleiche herzustellen.

Maulkorbzwang in Bus und Bahn

Für Diskussion sorgte auch der Maulkorbzwang in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Beförderungsbedingungen der BVG und der Deutschen Bahn sehen schon seit langer Zeit einen Maulkorbzwang für Hunde vor, die nicht in einem Transportbehälter mitgenommen werden können. Neu an dieser Regelung ist nur, dass sie nun einheitlich für den gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg gilt.

Fazit?

Wird die Luft zum Atmen für Hundehalter/innen dünner? Chip- und Versicherungspflicht sind nichts Neues und eigentlich auch nichts Schlechtes. Die Chippflicht für Hunde ist aus der Sicht der Tierschutzes zu begrüßen. Natürlich wird es mit einer Haftpflichtversicherung für alle Hunde nicht weniger Unfälle geben, aber nach einem Unfall mit einem Hund wird es auch den betroffenen Hundehaltern leichter fallen, Verantwortung für ihr Tier zu übernehmen. Der Maulkorb in Bus und Bahn ist eigentlich auch ein alter Zopf. Nur die zunehmenden Hundeverbote in öffentlichen Grünanlagen mehren sich stetig, zumal die aktuellen Flächen ohne eine Ausgleichsfläche gesperrt wurden. War es im Friedrichshain und (nach langem Ringen mit den Politikern) auch in Schöneberg noch Konsens, bei einer gesperrten Fläche auch eine Auslauffläche für Hunde zu schaffen, fehlt neuerdings das Bedürfnis nach einem fairen Interessenausgleich völlig. Die Verbote haben insofern eine neue Qualität.

Es ist nun zu überlegen, was den kritischen Hundehalterinnen und Hundehaltern in Berlin mehr Sorgen machen sollte: Die Zunahme der Hundeverbote in der Stadt oder die Gleichgültigkeit der Hundehalter/innen.

Kommentare

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