Laut einem Antrag der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus vom 24.04.2007 (Drs. 16/0481) möchte die Fraktion das Hundesteuergesetz vom 10.10.2001 ändern. Demnach soll nicht mehr die Landesfinanzbehörde in Berlin für die Erhebung und den Einzug der Hundesteuern zuständig sein, sondern die bezirklichen Ordnungsbehörden.
Begründet wird der Antrag damit, daß die derzeitige Hundesteuer zur allgemeinen Deckung des Finanzbedarfs des Landes verwendet wird. Daher sei – so die CDU – die Landesfinanzbehörde weniger motiviert, Steuerhinterziehungen nachzugehen. Mit dem neuen Gesetz wird die Erhebung und der Einzug der Hundesteuern direkt dem Bezirk übertragen, der dann auch über die Einnahmen verfügen kann. Ferner soll ein Tatbestand für Ordnungswirdrigkeiten eingeführt werden, wenn jemand bei der Hundesteuerhinterziehung erwischt wird.
„Der Berliner CDU Antrag für ein neues Hundesteuergesetz beweist wieder einmal mehr, daß es sich bei der Hundesteuer ausschließlich und nur um die Verwirklichung finanzpolitischer Interessen von Kommunen und Gemeinden handelt und nicht, wie immer wieder scheinheilig vorgegeben, um eine ordnungspolitische Lenkungsfunktion und Eindämmung der Hundehaltung durch Steuern.“ sagt Jörg-Peter Schweizer von der Bürgerinitiative und Interessengemeinschaft deutscher Hundefreunde gegen die Hundesteuer. Weiter sagte er gegenüber Hunde in Berlin: „Die Eintreibung der Hundesteuer durch die Ordnungsbehörden würde den Kommunen in der Tat mehr Anreiz geben, noch mehr und intensiver gegen Hundehalter, die ihre Hunde beim Steueramt nicht gemeldet haben, vorzugehen, mit der Zielsetzgung zu noch mehr Steuereinnahmen für die kommunalen Kassen.“
Die Bürgerinitiative gegen Hundesteuer vertritt den Vorwurf einer gemeinen und machtmißbräuchlichen „Abzocke“ auf Kosten von Tierliebe. Eine mitgeschöpfliche Beziehung, die Liebe und Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund, für steuer- und finanzpolitische Interessen zu mißbrauchen ist nach Ansicht der Initiative macht- und rechtsmißbräuchlich.
Die meisten europäischen Mitgliedstaaten haben die mittelalterliche Luxussteuer längst abgeschafft. Insbesondere Länder wie England – aus dem die Hundesteuer ursprünglich stammt – und Frankreich, die ein weitaus höheres Hundeaufkommen haben als Deutschland. Hierzulande wurde die Hundesteuer 1810 in Preußen eingeführt. Damals gab es die kuriosisten Steuern auf alles, was ein wenig Luxus bedeutete. Man zahlte Steuern für das Halten von Pferden, Katzen, Stubenvögeln und Enten. Auch für den Besitz eines Pferdeschlittens oder eines Klaviers sowie für das Beschäftigen von Dienstboten mussten Steuern bezahlt werden. Allein die Hundesteuer entstammt noch aus dieser obskuren Sammlung.
Viele Rechts- und Finanzwissenschaftler bezweifeln heute die Rechtmäßigkeit der Hundesteuer. „Bei der Besteuerung für Hundehaltung wird – aus rein finanzpolitischen Gründen – vorsätzlich gegen Artikel 2, 3 und 14 der Verfassung verstoßen und auch gegen das Gebot einer verfassungsmäßigen steuerlichen Gleichbehandlung (Artikel 3 GG) im Bezug auf alle anderen Steuerarten“, beschreibt Jörg-Peter Schweizer die Rechtsproblematik. Insbesondere führt er die progressive Doppelbesteuerung ab dem zweiten und jeden weiteren Hund an, die es sonst bei keiner anderen Steuer in Deutschland gibt. Doch Schweizer ist sich sicher, nur weil hier politische und finanzielle Interessen berührt sind, wird von den Gerichten mit spitzfinderischer Wortklauberei und intensiven Legitimationsbemühungen Unrecht in Recht verdreht.
Doch auch politisch regt sich aus unterschiedlichsten Gründen zunehmend Widerstand gegen die Hundesteuer.
Claudia Hämmerling, Sprecherin für Verkehr und Tierschutz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, lehnt den CDU Antrag ab. „Gut gemeint ist leider oft nicht gut. Die Antragsteller erhoffen sich weniger illegal gehaltene Hunde, wenn die Bezirke die Hundesteuern erheben. Dabei vergessen Sie, dass Steuern und Abgaben Kommunales Recht sind. Die Kommune ist bei uns Berlin“, sagte die Abgeordnete gegenüber Hunde in Berlin. Ihrer Ansicht nach ist es sehr gewagt, bei den Hundesteuern mit Ausnahmen bei der Zuständigkeit anzufangen. Die Bezirke könnten dann auch Anspruch auf andere Steuern erheben. „Mitte z. B. für die Gewerbesteuern der Unternehmen, die in diesem Bezirk liegen. Damit würden sich die sozialen Probleme in den Bezirken, wo die Einnahmen aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht sprudeln können, noch verstärken. Die Stadtentwicklung würde auf den Kopf gestellt. Schon deshalb werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen“, begründet Claudia Hämmerling ihren Standpunkt.
Auch der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Mirco Dragowski, lehnt den CDU Antrag ab. „Nun über Anreize bei der Hundesteuer zu reden, halte ich für richtig. Nur sehe ich die Anreize anders: die Hundesteuer muss abgeschafft werden, so dass Anreize geschaffen werden, sich Hunde zu halten“, sagte der Abgeordnete in einem Statement an Hunde in Berlin. Dabei verwies er auf eine neue Studie der Universität Göttingen, in der die Bedeutung des sozialen Faktors Hund genauer untersucht wurde. „Nicht zuletzt hat die Hundehaltung in Deutschland auch eine große soziale Komponente. Hunde sind nicht nur wichtige Sozialpartner, sie erleichtern und fördern oftmals auch den Kontakt der Menschen untereinander. Sie stabilisieren physische Kondition und Psyche der Besitzer. Sie sind willkommene Gäste in Senioren- und Pflegeheimen, sie unterstützen die Arbeit mit verhaltensgestörten Kindern, und vieles mehr“, heißt es in der Studie. Ferner wird dort auch auf die Auswirkungen der Hundehaltung auf die Kosten des Gesundheitswesens hingewiesen: geringere Ausgaben für die ärztliche Versorgung von Hundehaltern im Vergleich zu Personen ohne Hund.
„Eine so wichtige Sache wie die Hundehaltung sollte nicht besteuert werden. Weg mit der Hundesteuer und her mit weiteren Anreizen für die Hundehaltung“, fordert daher der FDP Abgeordnete.
Sollte die CDU mit ihrem Antrag eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus finden, ergänzt Mirco Dragowski seinen Standpunkt: „Auch ich verspreche mir Synergieeffekte auf bezirklicher Ebene, nur andere als die CDU: Bleibt die Hundesteuer, so müssen die Hundehalter direkt auch von dem Steueraufkommen profitieren. Den Bezirken muss zweckgebunden Geld zur Verfügung gestellt werden, damit sie Hundefreilaufflächen einrichten und unterhalten sowie das Aufstellen von Tütenspendern finanzieren. So haben Hundehalter Auslaufmöglichkeiten und immer auch Tüten zur Beseitigung des Hundekots, dadurch muss das Ordnungsamt weniger freilaufende Hunde kontrollieren und bei weniger Hundehaufen ermitteln. Die Wirkung: das Ordnungsamt hat mehr Zeit für andere Aufgaben, die Stadt wird sauberer, die Menschen zufriedener“. Doch das bleibt sicher nur ein frommer Wunsch.
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Von: Hundefreundin (17.10.2007 um 14:03 Uhr)
E-Mail: inwrede@aol.com
Ich würde gerne die Hundesteuer bezahlen, wenn sie auch zum Wohle der Hunde eingesetzt würde. Für mehr Hundeauslaufgebiete und von mir aus auch für die Angestellten des Ordnungsamtes, wenn es da nicht nur darum gehen würde noch mehr Geld einzutreiben.
So wie das zur Zeit geregelt --- nicht gerade hundefreundlich --- finde ich die Hundesteuer nicht angebracht.
Von: Alexander Gerhardt (14.02.2008 um 15:16 Uhr)
E-Mail: argon@gmx.eu
Ich frage mich, warum ich für 2 Hunde in Berlin im Jahr 300 Euro bezahle und in kleinen Ortschaften in Brandenburg 16 bis 20 Euro im Jahr.
Wenn die Hundesteuer auch für die Hunde ausgegeben werden würden, wäre es ja irgendwie zu vertreten.
Und wenn das OA die Steuermarke kontrollieren will, dann trauen sie sich nicht an einen Labrador Retriever ran.
Für mich sind meine beiden Hunde Therapeuten, da ich an schweren Depressionen leide und die Hunde mich oft gut aufrichten.
Von: muckii (17.02.2008 um 14:29 Uhr)
E-Mail: muckii13@lycos.de
Ja, 300 Euro. Ich frage mich auch immer wo das Geld hinfliesst? Dass Deutschland pleite ist wissen wa mittlerweile. Nur wieso kosten 2 Hunde 300 Euro? Es mangelt an Auslaufgebieten,und wenn,dann sind sie total verdreckt. Kann gerne Fotos schicken. Hier in Neukölln werden ja noch nicht mal geschützte Grünanlagen instand gehalten! 300 Euro zahl ich im Jahr,für Verbote und Pflichten. Das ist ja mal ein schöner Deal.Was ist das für eine Stadt? Nix wie raus hier...
Von: Jürgen (23.07.2009 um 21:56 Uhr)
Schade, dass Hundehalter immer nur an ihr eigenes Privatvergnügen denken.
Dass die massenhafte Tierhaltung im berliner Stadtgebiet andere Menschen stört, ist Ihnen wohl noch nicht in den Sinn gekommen. Es ist gerade für Kinder unerträglich, dass sie grundsätzlich immer nach unten schauen müssen, um nicht in die Hinterlassenschaft der Hunde treten zu müssen. Dass ein Kind in Berlin einfach mal über eine Wiese rennen könnte ist undenkbar, da diese mit Sicherheit von Tretminen übersät ist. Von den Gerüchen vor allem im Sommer ganz zu schweigen...
Zweck der Hundesteuer ist (wie der Name schon sagt) eine Steuerungsfunktion.
Sie soll den Hundebestand in der Stadt auf einem halbwegs erträglichem Maß halten.
Daneben soll sie natürlich Einnahmen für die klamme Stadt Berlin bringen.
So ist es auch zu erklären, dass in einem dicht besiedelten Gebiet wie Berlin die Hundesteuer höher ist als in dünn besiedelten ländlichen Regionen.
Mit der Hundesteuer erkaufen sich Hundehalter weder das Recht auf Auslaufgebiete noch die Erlaubnis Hundekot auf den Straßen zu verteilen.
Von: Kerstin (31.08.2009 um 07:17 Uhr)
Ich bin ja bereit KFZ Steuer zu zahlen, auch wenn ich mich frage, wo die hinfließt, schaue man sich Berlins Straßen an. Aber dass Hundehaltung so teuer besteuert wird, finde ich nicht gerechtfertigt. Gerade alte Menschen leiden unter Hundefeindlichkeit Berlins. Ich bin dafür, dass Hunde in Berlins Parkanlagen Abends Nachts und Morgens freilaufen können, wenn sie nicht auffällig geworden sind. Das kann ruhig zeitlich geregelt werden. Welches Kind spielt um 20.00 Uhr noch im Park. Ich bin der Meinung, dass durch verstärkte Präsenz der Hundehalter zu diesen Zeiten auch eine größere Sicherheit in Parkanlagen gegeben ist. Für alte sozial schwache Menschen würde ich auf Antrag die Hundesteuer abschaffen. Und ich bin dafür dass das Tierheim Berlin und andere Hundehilfsorganisationen, die sich für das Wohl der Berliner Stadthunde einsetzen, von den Steuergeldern unterstützt werden. Ich denke, diese Organisationen könnten genauso gut mit der Verwaltung dieser Steuergelder betraut werden.
Dafür denke ich, ist es gerechtfertigt, die Kotbeseitigungspflicht höher zu ahnden, um bei der Bevölkerung ein stärkeres Sauberbewusstsein zu fördern.
Von: Gossler (25.09.2007 um 22:19 Uhr)
E-Mail: gosslerjung@freenet.de
Auch Tierheime wären entlastet, wenn es die Hundesteuer nicht gäbe. Mehrere Menschen würden einem Tier ein neues zuhause geben. Nicht nur einem Tier würde geholfen,manchmal auch einem einsamen Mensch, der sich dies aber nicht leisten kann wegen der Steuer.
Zumindest erst mal eine Steuerbefreiung für sozial Schwache wäre aus meiner Sicht zu begrüßen.
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