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Alle Jahre wieder fragt die Abgeordnete Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen) die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nach der Bissstatistik für das vergangene Jahr. Die Antwort der Senatsverwaltung (Drucksache 16/10409) fällt auch dieses Mal sehr zurückhaltend aus. Insgesamt sei demnach die Zahl der Bissvorfälle leicht rückläufig. Auch bei den Listenhunden sind weniger Vorfälle zu verzeichnen. Bemerkenswert ist, daß die Zahl der Vorfälle bei Pitbulls von 29 auf 10 zurück ging, während bei American Staffordshire Terrier die Vorfälle von 23 auf 22 praktisch stagnierten. Die Abgeordnete Claudia Hämmerling führte gegenüber der taz die unterschiedlichen Zahlen darauf zurück, daß die Amtstierärzte die Rassen oft nicht auseinander halten können, was die Statistik insgesamt auch sehr unpräzise macht.
Während die Senatsverwaltung die gesunkene Zahl der Bissvorfälle als Erfolg für das Hundegesetz wertet, übersieht sie dabei jedoch, daß die Zahl der Hunde gleichzeitig etwas gestiegen ist. Damit relativiert sich nämlich die Zahl der Bissvorfälle wieder.
Die Senatsverwaltung sollte ebenfalls beantworten, ob sie der vom Bundesverfassungsgericht 2004 geforderten Überprüfung des Erfolgs der Indizierung bestimmter Hunderassen spezielle Maßnahmen getroffen hat. Die Senatsverwaltung antwortete, daß sie keine geeigneten Maßnahmen durchgeführt hat und auch nicht durchführen wird, welche eine wissenschaftliche Grundlage für die Beurteilung von gefährlichen Hunderassen zulassen würde.
Die Hundehalter auf der Schöneberger Insel / Roten Insel hatten einen langen und harten Kampf hinter sich. Als im Juni 2005 große Teile des Cheruskerparks für Hundehalter gesperrt wurden, gab es in der Umgebung keine Möglichkeit, den Hunden einen artgerechten Auslauf zu ermöglichen. Im Herbst 2006 bekam der Verein Inselhunde Schöneberg e. V. dann schließlich das zugesagte Grundstück für einen Hundeplatz am Tempfelhofer Weg. Der 8.000 m² große Platz wurde vom Bezirksamt umzäunt. Die Hundefreunde haben den Platz dann in Eigenregie gesäubert und nutzbar gemacht. Auch einen kleinen Unterstand aus Holz haben sie gebaut. Mit dem Bezirk haben sie einen Pflegevertrag vereinbart. Dieser Vertrag gibt ihnen ein Nutzungsrecht und ein Hausrecht. Im Gegenzug müssen sie den Platz öffentlich zugänglich machen und ihn sauber halten.
Der Einzug der Hundefreunde in den Tempelhofer Weg hat jedoch leider nicht nur Begeisterung hervorgerufen. Werner Lindemeier, Schulleiter der angrenzenden Luise-und-Wilhelm-Teske-Schule, protestierte beim Bürgermeister, beim Bezirksamt und bei den BVV Abgeordneten. Zum Glück bis jetzt erfolglos. In einem Elternbrief der Elternvertreter vom 13.11.2006 hieß es: „Demnach haben alle Anstrengungen, darunter das eindeutige Votum der Eltern, diese in Schulnähe geplante Anlage zu verhindern, nicht zum Erfolg geführt. (…) Wir wollen nun in einer gemeinsamen Versammlung aller Eltern nach Wegen suchen, das Auslaufgebiet zu verhindern.“
Der Widerstand gegen den Hundeplatz ging so weit, daß Unbekannte zum Jahreswechsel abgeschlagene Glasflaschen in den Boden auf dem Platz steckten.
Inzwischen wird der Platz von den Hundehaltern im Kiez gut angenommen. Nennenswerte Probleme gibt es kaum und die Schule hält sich zur Zeit sehr zurück.
Im vergangenem Jahr ging auch ein langes Kapitel im Kampf für den Tierschutz im Stadtteil Bohnsdorf (Köpenick) zu Ende. Nach langem juristischem Kampf von Anwohnern und Tierschützern wurde ein Grundstück geräumt, daß überfüllt mit Hunden, Katzen und anderen Tieren war. Ein offensichtlich kranker Mensch („Animal Hoarders“, s. a. Wikipedia) hat dort unter katastrophalen Bedingungen jedes Tier aufgenommen, daß ihn von anderen sogenannten Tierschützern übergeben wurde. Das dieser Mensch jedoch, freilich in der guten Absicht den Tieren helfen zu wollen, damit sichtlich überfordert war, darf das Verhalten von den „Tierschützern“ nicht entschuldigen, die die Mißstände dort hätten sehen müssen, denn der Pflege- und Gesundheitszustand der Tiere war sehr bedenklich. Kot und Fleischreste lagen im Garten in sehr großer Zahl herum. Schon wenn man in die Straße einbog – 100 Meter vom Haus entfernt – kam einen ein beißender Geruch entgegen. Seit 2002 versuchten Anwohner des Grundstücks des Tiersammlers die unerträgliche Situation für sich und die Tiere zu beseitigen. Das Veterinäramt und das Bezirksamt hielten sich jedoch sehr zurück, bis 2005 die Presse in dem Fall aktiv wurde. Eine erste Räumungsaktion im Herbs 2005, bei der der Tierhalter danach noch 5 Hunde und 8 Katzen halten durfte, blieb jedoch ohne Folgen. Kurz vor den Wahlen im Herbst 2006 wurde dann allerdings noch eine Räumungsaktion vom Bezirksamt durchgeführt.
Skandalös ist jedoch weniger die Tatsache, daß dort so viele Tiere gehalten wurden, sondern vielmehr, daß Behörden und Tierschützer tatenlos zusahen oder die Situation sogar noch unterstützten. Den ganzen Umfang des Skandals bringt eine Anfrage des BVV Abgeordneten Stefan Förster (FDP) ans Tageslicht (Drsn. KA V/0807, KA V/0808, KA V/0809 sowie KA V/0810; s. a. Drs. V/1484).
Demnach gab es seit 2002 von drei Beschwerdeführern (wahrscheinlich Anwohner) mehrere Anzeigen beim Veterinäramt. Ab 2005 sind dann noch mehrere Beschwerden von Tierschützern dazu gekommen. Auflagen erteilte das Amt aber nur 2003 mit einem Verbot der Großtierhaltung und 2005 mit der Auflage, daß von der Grundstücksinhaberin und ihrem Ehemann nur 8 Hunde und 5 Katzen gehalten werden durften. Diese Zahl basierte auf einem Ermessen im Vergleich mit anderen Tierhaltungen. Bei den Kontrollen im Haus sei durch das Veterinäramt keine Mängel festgestellt worden. Zeugen habe jedoch beobachtet, daß die Mitarbeiter des Amtes an dem besagten Tag gar nicht im Haus gewesen sind.
Wahrscheinlich nicht mehr aufzuklären ist, wohin die Tiere im September 2005 von „Tierschützern“ verbracht wurden. Denn es liegt nachweislich ein Versäumnisurteil auf Herausgabe von mindestens einer Katze vor, die dort durch eine Neuköllner Tierärztin nur in Pension gegeben wurde. Dank der „Tierschützer“ und zwei Tierärzten, die auf dem Grundstück in Bohnsdorf seit Jahren Tiere abgeladen und wieder weggebracht haben, wird diese Tierhalterin ihre Katze nie wieder sehen.
Die in den letzten Jahren verstärkt eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes sorgten immer wieder für Beschwerden. Sexismus und Rassismus wird ihnen nachgesagt. Auch Hundehaltern gegenüber schlagen sie oft über die Strenge, wie einige Fälle – die Hunde in Berlin vorliegen – dokumentieren. (Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.)
Bernhard Z. war mit seinem Hund plus einem Pflegehund in der Hasenheide unterwegs, als er plötzlich von zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes angesprochen wurde, daß er eben dabei beobachtet wurde, wie er seine beiden Hunde ohne Leine hat laufen lassen. Bernhard Z. versicherte jedoch, daß er seine Hunde nie im Park von Leine lässt. Als er fragte, wo das Ordnunsamt ihn gesehen haben wollte, benannten sie ihm eine Stelle an der er sehr weit von den Fahrzeug der Ordnungshüter entfernt gewesen war. Den Hinweis, daß Bernhard Z. eine sog. Flexileine benutzt, die ein sehr dünnes Band hat und dieses vielleicht nicht aus der Entfernung erkannt worden sei, ignorierten die Mitarbeiter. Er sollte ein Bußgeld zahlen. Gegen den Bußgeldbescheid legte Bernhard Z. Widerspruch ein, der einige Monate später vor Gericht verhandelt wurde. Dort traf der Hundehalter auch die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes wieder. Verwundert stellte er bei der Verhandlung fest: „die Beiden lügten dann sogar noch und wollten mich noch einmal ohne Leine im Park angetroffen haben“. Bernhard Z. zeigte dem Richter die Flexileine. Er erkannte dann, daß die Leine durchaus aus weiter Entfernung nicht gesehen werden konnte und stellte das Verfahren ein.
Erna P. hatte nicht soviel Glück. Sie wurde ebenfalls im Jahnpark (Hasenheide) von Ordnungshütern angesprochen. Ihr Hund war angeleint. Sie hatte eine Leine, die aus zwei kurzen Leinen zusammengeknotet war. Die Ordnungshüter befanden, die Leine sei jedoch zu lang. Im Berliner Hundegesetz steht, daß in Parks und Grünanlangen die Leine maximal 2 Meter lang sein darf. Per Augenmaß war Erna P. schuldig. Nachgemessen wurde die Leine nicht. Wozu auch? Erna P. zahlte das Ordnungsgeld. In einem Brief an die Redaktion resümierte sie: Als Kind jüdischer Eltern hat sie früher das Regime der Nazis kennen gelernt. Das Verhalten des Ordnungsamtes hat sie plötzlich an Früher erinnert. Sie erinnerte sich auch daran, daß man sich dagegen besser nicht wehrt, ruhig ist und die Strafe akzeptiert – auch wenn sie ungerecht ist.
Christa J. ging an einem heißen Sommertag an dem Görlitzer Park vorbei. Außerhalb des Parks ist kein Leinenzwang. Der Hund kannte jedoch den kleinen Teich am Rande des Parks und lief dort hinein um sich kurz abzukühlen. Darauf schienen die Ordnungshüter nur gewartet zu haben. Der Einwand der Hundehalterin, daß einige Meter weiter hunderte von Menschen gegen das Grünflächengesetz verstoßen, wollten sie nicht hören. Die junge Frau schien den beiden Mitarbeitern des Ordnungsamtes als „Opfer“ scheinbar hilflos genug. Gegen die Masse der Picknick- und Fussballfreunde oben im Park trauten sie sich nicht aktiv zu werden. Christa J. sollte sofort ihre Personalien zeigen. Auf ihre Bitte, in den Schatten gehen zu dürfen, da ihr übel wurde, reagierten die Ordnungshüter nur mit dem Hinweis, auf ihr Fesselungsrecht Gebrauch zu machen, wenn sie nicht sofort ihre Personalien vorlegen würde. Gleichzeitig rief der Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Polizei zur Verstärkung, die dann mit zwei Streifenwagen und Blaulicht hinzukam. Christa J. schrieb in ihrem Brief: „In dieser Stadt ist es möglich das man nach einem harmlosen Spaziergang mit seinem Hund, der es wagte sich bei einer Affenhitze in einem stinkenden Teich abzukühlen, zwei Anzeigen am Hals hat, eine wegen Verstoß gegen das Grünflächengesetz, eine wegen sogenannten Wiederstand und den Polizeieinsatz, der völlig überflüssig war, dann auch noch bezahlen darf.“
Bei dem Besuch des Einkaufszentrum Nordmeile hatte Dieter G. seinen Mischlingshund auf dem Parkplatz kurz einen Freilauf gewährt als das Ordnungsamt dazu stieß. Sein Vergehen: Er hatte für seinen Hund keine grüne Plakette und keine Steuermarke. Eine grüne Plakette hatte er tatsächlich nicht, denn er hatte für den Hund ein Gutachten von einer anerkannten Sachverständigen, welche den Hund als Nicht-Listenhund auswies. Eine Steuermarke benötigte er nicht, da der Hund ein Pflegehund von einer Tierschutzorganisation war. Als Dieter G. wenig später Post vom Veterinäramt bekam und seinen Hund zwecks Rassefeststellung dort vorstellen sollte, staunte er jedoch nicht schlecht, denn als Adresse für den Vorfall war jetzt ein völlig anderer Ort genannt und nicht mehr das Privatgelände Nordmeile. Bei der Rassefeststellung beim Amtstierarzt wurde dem Hund dann ein „Mischling nichtdefinierter Rasseherkunft“ attestiert. Wegen der Hunderasse war Dieter G. aus dem Schneider. Nach Androhung eines Strafantrags gegen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hörte er von dort auch nichts mehr.
Der letzte Fall zeigt deutlich, wie das deutsche Rechtssystem seit dem Jahr 2000 verdreht wurde. Früher mussten die Behörden einem Bürger ein Vergehen oder eine Straftat nachweisen, wenn er „Schuldig“ sein sollte. Jeder Mensch galt stets als Unschuldig, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Seit dem Jahr 2000 haben die Politiker dieses rechtsstaatliche Prinzip immer weiter aufgeweicht. Jemand behauptet, ein Bürger verstoße gegen ein Gesetz (besitzt einen nicht angemeldeten Listenhund) und der Bürger darf dann seine Unschuld beweisen. Ob dieser Beweis dann auch noch anerkannt wird, liegt dann im Ermessen des Amtes.
Schon mehrmals haben wir über den Leiter der Berliner Kleintierklink Prof. Leo Brunnberg berichtet (siehe Artikel „Wie die Berliner Kleintierklink abkassiert“ und „Richter über Leben und Tod – Die Rassegutachten des Prof. Dr. Leo Brunnberg“). Nach dem letzten Bericht, nachdem der Hund „Dayo“ einer überflüssigen „Notoperation“ unterzogen wurde, meldeten sich daraufhin weitere Hundehalter und berichteten über Unregelmäßigkeiten bei der Behandlung.
Angelika N. brachte ihren Hund „Dino“ wegen einer Entzündung im Hals in die Kleintierklinik Düppel. Dort wurde er dann umfassend Untersucht, jedoch ohne einem eindeutigen Ergebnis. Prof. Brunnberg hielt es daher für nötig, den Hund zu operieren. „Wir durften zu keiner Zeit unseren Hund sehen – auch nicht, als ihm an seinem Sterbetag 3 Bluttransfusionen verabreicht wurden“, schrieb Angelika N. in ihrer E-Mail. Unklar war auch, warum eine 2. Operation durchgeführt wurde, aber nur eine Narkose berechnet wurde. Die Haustierärztin von Angelika N. konnte sich nicht erklären, warum der Hund in der Klinik operiert wurde. Wenn eine solche „Entzündungsmasse“ letztendlich entfernt wird und die Sekrete keinen Abfluss finden, können die Blutungen und alle weiteren Komplikationen nicht eingedämmt werden. Und daher verstarb der Hund kurze Zeit später in der Klinik. „Mir wurde die ganze Zeit ein Gesundheitszustand vorgegaukelt der sich so nicht dargestellt haben wird“, schrieb die Hundehalterin, „Mein Hund ist einfach dahinverblutet. Diese Vorstellung ist einfach grausam.“ Angelika N. wollte sich aber nicht wortlos geschlagen geben. Vor Gericht sollte die Wahrheit über Dinos Tod ans Tageslicht gebracht werden. Fast ein Jahr später stand dann fest: Die erste Operation und somit die Bluttransfusionen waren unnötig. Da letztendlich nur über die Sachleistung der Klinik entschieden wurde, endete der Prozess in einem Vergleich zwischen der Hundehalterin und der Klinik.
Regina G. brachte ihren Hund in die Tierklinik, als dieser wegen einer läufigen Hündin aus dem Fenster im zweiten Stock sprang. Dabei brach er sich beide Vorderläufe. Bei der 1. Operation bekam er Schrauben in die Knochen der Vorderläufe, die 1 Jahr später wieder entfernt werden sollten. „Ich wurde nicht über irgendwelche Risiken aufgeklärt. Ich wurde nie angerufen und es war fast unmöglich während seinem Aufenthalt in der Klinik irgendwie zu erfahren wie es ihm geht“, schrieb Regina G. in ihrer E-Mail. Sie beschrieb auch den Hund, als sie ihn abholen wollte: „er hat sehr stark nach Urin gestunken und war sehr verwahrlost und ich weiß, das ich ihn so nicht dorthin gebracht habe“. Nach mehreren Besuchen bei der neuen Haustierärztin und einer Entzündung an den Operationsnarben stellte die Hundehalterin ihren Hund zur Nachkontrolle erneut in der Klinik vor. Bei dem Termin mit Prof. Brunnberg wurde ihr mitgeteilt, daß sich die Schrauben gelockert haben und er Hund erneut operiert werden musste. An einem Montag sollte die OP statt finden und es wollte jemand bei der Hundehalterin anrufen um Bescheid zu geben, wie es verlaufen ist. Auf diesen Anfruf wartete Regina G. vergeblich. Über Umwege fand sie dann heraus, daß die OP vorüber ist und die 2. am Mittwoch erfolgen sollte. Überrascht, daß es eine 2. OP geben sollte, wollte sie den verantwortlichen Arzt sprechen um die Gründe dafür zu erfahren. Ein Dr. Kaiser meldete sich dann bei ihr und erklärte ihr, daß eine OP viel zu anstrengend für den Hund gewesen wäre und sie desshalb entschieden hätten, zwei zu machen. „Ich habe mich sehr geärgert, weil mir wieder mal niemand Bescheid gesagt hat und es ist doch immerhin mein Tier“, schrieb Regina G. Am Freitag konnte sie den Hund dann endlich abholen. Entgegen der Aussage von Prof. Brunnberg in dem Vorgespräch, musste der Hund auch nach dieser OP wieder Schienen tragen. Heute kann der Hund immer noch nicht wieder richtig laufen. Die Entzündungen sind dank der neuen Tierärztin unter Kontrolle, er belastet sein linkes Bein überhaupt nicht mehr und die Gelenke vorne sind komplett steif. Abschließend stellt Regina G. fest: „Von der Tierklinik habe ich einmal angeboten bekommen den Hund dort weiter behandeln zu lassen. Man würde mir ‚vielleicht‛ auch etwas beim Preis entgegen kommen. Aber nach allem was dort abgelaufen ist, werde ich diese Klinik nie wieder betreten“.
Auch wenn in dem letzten Fall kein Behandlungsfehler festzustellen ist, so ist es doch der Umgang mit den Menschen, der hier für Aufregung sorgt. Behandlungen wurden nicht abgesprochen und Absprachen nicht eingehalten. Regina G. haben die Verletzungen an ihrem Hund 3.000 € gekostet. Aber egal wie hoch der Preis ist, der Berliner Kleintierklinik in Düppel täte es gut zu Gesicht, ihre Patientenbesitzer als mündige Menschen zu behandeln.
Was die anderen bis jetzt dokumentieren Fälle betrifft, kann man sicher den Einwand gelten lassen, daß in der Tierklinik Düppel wesentlich mehr Tiere behandelt werden als in einer normalen Kleintierpraxis. Auch werden in der Tierklink zweifellos auch oft riskantere und kompliziertere Operationen durchgeführt. Das alles kann daher durchaus zu einer höheren „Fehlerquote“ führen. Aber diese ist nicht Gegenstand der Berichte hier. Hier geht es wirklich nur um Ignoranz und Inkompetenz – um menschliches Versagen im Sinne von Versagen der Menschlichkeit. Wenn ein Mensch wie Prof. Brunnberg, der zurecht hoch angesehen in seinem Fachgebiet ist, dieses Ansehen dazu missbraucht, andere Interessen zu verfolgen, dann ist das verwerflich. Wenn dieses Verhalten dann auch noch von Vorgesetzten und Aufsichtsgremien gedeckt wird, dann stellt sich dieses System ganz einfach ein Armutszeugnis aus.
Zum Ende des Jahres 2006 gab es aber auch noch eine positive Nachricht. Das Projektbüro Stadt und Hund bedankte sich mit einer „Der-Weihnachtsmann-verteilt-Geschenke“-Aktion bei den Hundehaltern im Sprengelkiez (Wedding). Gedankt wurde für die Nutzung der neuen Kottütenspender, aufgestellt und betreut von Stadt und Hund. Manch einer mag bei solch einer Nachricht verwundert mit dem Kopf schütteln. Doch der nicht nur in Hundeerziehung bewanderte Mensch weiß: Positive Veränderungen erreicht man nur durch positive Anreize. Statt ständig mit Strafen zu drohen setzt man bei Stadt und Hund auf Motivation und Einsicht. Eine Idee die funktioniert.
(Die hier wiedergegebenen Kommentare spiegeln nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Kommentare werden von uns nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.)
Von: Alexander Gerhardt (14.02.2008 um 15:00 Uhr)
E-Mail: argon@gmx.eu
Ich möchte bemerken, dass es keine "Kampfhunde" gibt. Nicht der Hund ist Schuld, sondern das andere Ende der Leine.
Eine Verallgemeinerung ist auch nicht angebracht. Nicht die Hundebesitzer, sondern einige Hundebesitzer halten keine Vorschriften ein.
Aber halten nicht viele Menschen viele Vorschriften nicht ein? Ein Hundebesitzer, der den Kot nicht wegräumt wird bestraft, ein Radfahrer, der verbotener Weise Kinder und Hunde auf dem Gehweg gefährdet, bekommt keine Strafe.
Ich wünsche mir, dass ich mit meinem Hund gefahrlos auf dem Gehweg oder auch in Parks laufen könnte. Ohne dass man umgefahren wird oder vom OA rechtswidrig angequatscht wird.
Von: Melanie Rimkus (27.02.2008 um 15:35 Uhr)
E-Mail: Missybln@hotmail.de
Was heißt die armen Hundehalter! Wenn sie selber einen Hund haben wissen sie auch das "ein Leben gemeinsam" nur aus einem Gleichgewicht bestehen kann. das heißt das sowohl Hund als auch Mensch ihre Rechte haben. Und wie auch ihre Rechte haben auch sie ihren eigenen Kopf und manchmal ist es ebend nicht hervor zusehen was der Hund gleich macht! es ist richtig und das ärgert mich auch das manche Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht weg machen. Ich finde es auch richtig dann streng und hart durch zugreifen wenn aber ein Hund plötzlich los rennt weil er bei einer brütenden Hitze sich abkühlen will! Und der Hundebesitzer garnicht so schnell den Hund fassen kann warum muss man dann dort so riguros sein? Ich habe selber einen American Staffordshire und mache den Kot immer weg! Hundeführerschein vorhanden
Von: Stefan (03.04.2008 um 14:48 Uhr)
E-Mail: Dartking@gmx.de
Die armen Kinder. Das ich nicht lache. Viele Kinder provozieren es förmlich gebissen zu werden. Da brauchen sich die Eltern nicht wundern und sollten sich ihre ach so lieben zweibeinigen Biester lieber mal genauer ansehen. Denn es sollte nicht nur genau überprüft werden, wer fähig ist, einen Hund ordentlich zu führen, sondern genauso sollte es bei den Eltern geschehen, da es das Straßenbild ja deutlich zeigt, wie viele unfähig sind ein Kind zu führen und man sollte wohl gleich bei der Person im 1.Beitrag beginnen!
Von: Kirschkern (21.04.2008 um 19:18 Uhr)
Der Dartking hat ja Recht! Als mein Kind im Alter von 6 Monaten im Kinderwagen liegend von einem "fröhlichen" Schäferhund abgeschleckt wurde, war die Reaktion meiner Frau viel zu übertrieben. Was konnte denn der Hundehalter dafür, dass mein Baby den Hund geradezu eingeladen hatte. Außerdem war der Halter des Schäferhundes ja gar nicht dabei. Der lief ja gute 100 Meter hinter dem Hund.
Ich glaube, dass die vielen Nicht-Hundebesitzer bedenken sollten, wie lebensnotwendig diese Beziehung zwischen Mensch und Tier gerade hier in Berlin ist. Was wären wir hier ohne die diversen Schäfer-, Bergrettungs-,Blinden- oder Jagdhunde, die wir zwangsweise in 2-Zimmer-Wohnungen halten müssen.Das ist doch ein großes Opfer für die Allgemeinheit! Und...hat sich denn früher jemand über die "Äpfel" der Brauereipferde aufgeregt?
Was den Hundekot angeht, sehe ich doch den "Silberstreif" am Horizont. In der letzten Woche tauchte eine Dame (und nur als solche möchte ich sie bezeichnen) mit Hund in unserer Gegend (Zehlendorf-Mitte)auf, die exakt vor unserer Toreinfahrt sich bückte und einen Haufen in einer mitgebrachten Tüte auflas.Ganz ehrlich, die Dame hat Schneid. So einfach gegen einen Ehrenkodex zu verstoßen kann nicht leicht sein und schafft unter Gleichgesinnten keine Freunde.
Von: sigg c. (03.03.2009 um 22:49 Uhr)
E-Mail: colditz.s@web.de
hallo hib-team,
hier muss auf jeden fall noch unserer platz aufgeführt werden, dieser befindet sich in berlin lichtenberg.
mehr informationen siehe:
http://www.hundeplatzlichtenberg.de/
danke für euer interesse
gruss siggi
Von: sigg c. (03.03.2009 um 22:49 Uhr)
E-Mail: colditz.s@web.de
hallo hib-team,
hier muss auf jeden fall noch unserer platz aufgeführt werden, dieser befindet sich in berlin lichtenberg.
mehr informationen siehe:
http://www.hundeplatzlichtenberg.de/
danke für euer interesse
gruss siggi
Von: B.M (05.11.2007 um 01:01 Uhr)
E-Mail: VanBernd@aol.com
Die armen Hundehalter!
Ist es nicht besser wen unsere Kinder in sauberen Parkanlagen sicher Spielen können?
Die Hundehalter denken nur an sich, und
ihre sogenanten Lieblinge. Gesetze und Vorschriften wollen sie nicht Einhalten.
Das sie unsere Parks und Strassen zu Scheissen lassen sehen sie nicht ein.
Sind nicht schon genug Kinder von Hunden
angefallen worden? Abr es gibt ja immer noch Tierärzte die aus einem Kampfhund einen Dackel machen. Das Ordnungsamt ist
eine gute Einrichtung, die sich in anderen Bundesländern schon lange bewärt haben. Nur in Berlin kann man sich nicht dran gewönen. Das Ordnungsamt wird nur in Berlin so deformiert, alle die das sogenannte dritte Reich in den Mund nehme haben es
garnicht erlebt.Es sollten wie in anderen Ländern bei nichtachtung von Gesetzen höre Strafen auch bei uns geben. Damit unsere Parks und Strasse von Hundekot befreit werden. Ich möchte
an dieser Stelle dem Ordnungsamt danken.
Auch wen ich Morgen ein Knölchen beckomme.
Ich werde keine Ausreden wie die Hundehalter benutzen.
Im übrigen ich bin kein Hundehasser, ich habe selber einen lieben Vierbeiner.
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