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Hundebetreuung

Was muß ich tun, wenn mir ein fremder Hund zugelaufen ist oder ich einen herrenlosen Hund gefunden habe?

Als erstes eine (schriftliche) Fundanzeige bei der Polizei machen. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Wenn Sie eine Fundanzeige gemacht haben und Ihre Daten aufgenommen wurden, müssen Sie das Tier nicht in das Tierheim bringen. Es ist jedoch sehr ratsam, auch dieses über den Fund zu verständigen. Lesen Sie hierzu bitte auch die Broschüre (PDF, 227 KB) der SOS Hundehilfe e. V.

Senden Sie bitte auch eine Beschreibung und ein Foto des Hundes an Hunde in Berlin zwecks Veröffentlichung einer Suchmeldung auf der Seite der Fundhunde.

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