Die Zahl der Hundebisse und sonstigen Vorfälle mit Hunden (PDF, ca. 82 KB) ist im Jahr 2010 auf 660 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind das rund 25% mehr registrierte Unfälle. Grund genug für die Berliner Presse, einen dramatischen Anstieg der Bissvorfälle zu diagnostizieren. Stadtbekannte Hiobsbotschafter_innen nahmen die Vorlage dankbar auf. Doch die Wahrheit hat wie immer zwei Gesichter. Gemessen am offiziellen Hundebestand in Berlin (110'000 Hunde) macht der „dramatische Anstieg“ gerade mal 2‰ aus. Also worüber reden wir hier überhaupt? 660 von 110'000 Hunden wurden auffällig – also bitte!
Na gut, ein Viertel mehr hört sich natürlich besser an als 2‰ – vor allem, wenn man etwas zu verkaufen hat.
Claudia Hämmerling (Bündnis90/Die Grünen) wurde daher nicht müde, für ihren Hundeführerschein zu werben. Auf den ersten Blick scheint er ja auch aus Tierschutzsicht sinnvoll. Doch beim genaueren Hinsehen, gibt es einige ernste Stolperfallen. Denn was lehrt uns die Hundeverordnung aus dem Jahr 2000?
Verlierer sind immer die Hunde. Tausende Hunde wurde aufgrund der Hundeverordnung seit dem Jahr 2000 in Berlin eingezogen oder wurden abgegeben. Viele Hunde verschwanden unter dubiosen Umständen, wurden verschoben oder über den kurzen Dienstweg einfach eingeschläfert. Was passiert denn mit den Hunden, deren Halter die Prüfung nicht bestehen oder sie sich nicht leisten können? Denn immerhin, das höchste Gebot für die Gebühren stammt derzeit vom Pankower Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne). Nach seinen Vorstellung soll der Hundeführerschein vom Berliner Tierschutzverein (Träger des Tierheims in Lichtenberg) abgenommen werden und dort 150 € kosten – selbstverständlich pro Familienmitglied.
Ohne eine konkrete Lösung auf diese Fragen steuert das Land Berlin in ein Tierschutzdesaster von unerreichtem Ausmaß. Sicher, eine Bedingung, der Hundeführerschein gelte nur für neue Anschaffungen, kann die Auswirkungen dämpfen. Aber gerade in Kreisen finanzschwacher Hundehalter_innen wird sich absolut nichts ändern. Es wird weder weniger „Unfälle“ im berüchtigtem Hinterhof geben noch einfach so mal irgendwo weniger Hunde aufgenommen oder verschenkt.
Paradoxerweise offenbart die Grüne Politikerin die Folgen dieses Problems in ihrer Presseerklärung (PDF, ca. 91 KB), in der sie auch für den Hundeführerschein wirbt. Da kann ein Hund noch so lieb und verträglich sein, er landet im Tierheim, wenn die Halter_innen sich die Prüfung nicht leisten können oder sie nicht bestehen.
Die Kritik an einem generell verpflichtenden Hundeführerschein ist nicht neu. Die Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer entschied im März 2002, „dass es nicht im Sinne der Tierärzteschaft sein könne, einen obligatorischen Sachkundenachweis zu fordern, da dieser potenzielle Hundehalter abschrecken könnte und so insgesamt zu einem weiteren Rückgang der Hundezahlen in Deutschland führen würde“
(Vet-Impulse, 2002). Auch wenn es nicht in allen Organen der BTK einen Konsens gibt, der damalige BTK-Präsident Prof. Dr. Günter Pschorn ergänzt die Kritik der Delegiertenversammlung am Hundeführerschein. Im Deutschen Tierärzteblatt sagt er im September 2002, ein allgemeiner Hundeführerschein sei „nicht das geeignete Mittel, die von Hunden ausgehende Gefahr zu bannen“
, da bereits jetzt die Haltung der gefährlichsten Hunde in allen Ländern geregelt sei und Hundehalter, die sich diesen Regeln entziehen, auch mit einem Sachkundenachweis nicht greifbar wären.
Wären die Veterinär- und Ordnungsämter besser ausgestattet, könnte mit den bestehenden Regelungen (vor allem mit dem Berliner Hundegesetz, der Tierschutzhundeverordnung und das Tierschutzgesetz) schon eine merkliche Verringerung der Unfälle mit Hunden erreicht werden, da auffällige Hunde oft eine Vorgeschichte haben, die behördliche Aufmerksamkeit erfordert. Doch genau das Gegenteil ist der Fall, wenn die Bediensteten in den Ämtern in Zukunft Hundeführerscheine abstempeln dürfen. Mehr Geld werden die Ämter gewiss nicht bekommen, aber mehr Bürokratie. Verdienen tun nur die Hundeschulen und Hundetrainer.
Ob Hundeführerschein, Hundeverbote in Grünanlagen oder die Ablehnung neuer Auslaufgebiete. Es scheint in Berlin einige politische Akteure zu geben, die konsequent eine stärkere Bestandsregulierung der Hunde durchsetzen wollen.
Aus meiner Sicht kann ich dazu sagen: Bestandsregulierung OK, aber bitte nicht mit der Brechstange und nicht auf Kosten der Hunde – und des Tierschutzes. Was wir brauchen ist eine Regelung, die beim „Erzeuger“ ansetzt und die Vermehrung von Hunden einschränkt. Eine Forderung, die nicht nur Hunde in Berlin seit über 10 Jahren an die Politik richtet (Stichwort Heimtierzuchtgesetz). Doch im Land Berlin verweist man auf den Bund und der auf die EU, wo die Forderung dann erwartungsgemäß im Nirwana verpufft.
Als eine Alternative erscheint der Hamburger Hundeführerschein. Im gesamten Stadtgebiet herrscht ein genereller Leinenzwang. Wer die Prüfung bestanden hat, darf seinen Hund auch ohne Leine laufen lassen – und das nicht nur auf den Straßen, ebenso in vielen Parks und Grünanlagen.
Doch diese liberale Regelung hat leider auch einen Hacken. Eine vernünftige Bestandsregulierung ist damit nicht möglich. Mein Vorschlag wäre daher: Ein verpflichtender Sachkundenachweis für jeden, der Hunde auf Berliner Boden verpaaren, mit ihnen handeln oder sie vermitteln (Tierschutzvereine) möchte, gepfefferte Strafen bei Missachtung und Privilegien (wie in Hamburg) für Hundehalter_innen, die einen Hund aus einer sachkundigen Quelle beziehen. Das funktioniert sogar als Insellösung, ohne Bund und EU, da Berliner Hundehalter_innen genauer überlegen, woher sie einen Hund nehmen. § 11 des Tierschutzgesetzes liefert bereits die Grundlage, nun muss dieser Gedanke konsequent zu Ende gedacht werden.
Vielleicht wäre das ja mal eine Idee für die Parteien, die sich im September in Berlin zur Wahl stellen.