AG Besuchshunde

Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten:

Allgemeine Informationen

Therapiehund, Besuchshund – was ist der Unterschied?

In den meisten Fällen meinen beide Wörter in etwa das Selbe.

Hundehalter_innen besuchen mit ihren Hunden ehrenamtlich (i. d. R.) ein mal wöchentlich z. B. eine Wohneinrichtung für Senioren. Gemeinsam mit dem therapeutischen Personal wird das Besuchsprogramm entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Menschen und Eignungen des Hundes abgestimmt.

Bei demenzerkrankten Senioren erfolgt der Hundebesuchsdienst oft therapiebegleitend, indem die Hunde helfen, die Aufmerksamkeit zu wecken, die Motorik und Konzentration zu fördern oder Herz und Kreislauf anzuregen. Diesen Effekt der Hunde auf den Menschen macht sich das Therapiepersonal zu nutze, um ihre Therapien darauf aufzubauen. Z. B. reagieren Demenzerkrankte mit erhöhter Aufmerksamkeit auf die Hunde, was für ein direkt anschließendes Gedächtnistraining genutzt werden kann.

Die Hundebesuchsdienste sind jedoch nicht in jedem Fall auch therapiebegleitende Einsätze. Ein normaler Besuch im Seniorenwohnheim soll der Abwechslung und Kommunikation dienen, aber nicht primär der Therapie. Alter ist keine Krankheit!

Der Begriff „Therapiehund“ wird daher oft überbewertet. Die Hunde therapieren nicht. Es würde ja auch niemand bei einer Maltherapie auf die Idee kommen, einen Bleistift „Therapiestift“ zu nennen.

Bei den Besuchsdiensten in Freizeiteinrichtungen, Schulen oder Kitas geht es dagegen vorwiegend darum, (junge) Menschen zu informieren, zu motivieren oder zu aktivieren.

Warum bietet Hunde in Berlin e. V. Besuchsdienste mit Hunden an?

Ein wesentlicher Vereinszweck von Hunde in Berlin e. V. ist die Förderung eines friedlichen und verständnisvollen Zusammenlebens zwischen Hundehalter_innen und Nicht-Hundehalter_innen. Ferner ist die Aktivierung der Hundehalter_innen zu sozial verantwortlichem Handeln ein wichtiges Anliegen von uns. Beides passt im Hundebesuchsdienst sehr gut zusammen.

Informationen für Hundehalter_innen

Wie wird ein Hund ein Besuchshund, was sind die Anforderungen an die Hunde?

Wir haben ein erprobtes, mehrstufiges Aufnahmeverfahren für Besuchshunde.

  1. Interessierte Hundehalter_innen besuchen zunächst eine unserer Infoveranstaltungen. Auf diesen Veranstaltungen informieren wir darüber, was der ehrenamtliche Hundebesuchsdienst eigentlich ist, wie eine Hundebesuch abläuft und wie die Voraussetzungen für Hunde und Hundehalter_innen sind.
  2. Ein detaillierter Fragebogen wird uns im nächsten Schritt Auskunft darüber geben, welche Vorgeschichte der Hund hat, welche Kenntnisse und Erfahren vorhanden sind und ob die Erwartungen an den Hundebesuchsdienst sich mit den tatsächlichen Anforderungen decken.
  3. Anschließend machen wir einen Termin für einen Eignungstest. Der Test beinhaltet die Eignungsüberprüfung sowohl der Hundehalter_innen als auch der Hunde. Beim sog. Wesenstest werden bestimmte Situationen aus den Einrichtungen simuliert.
  4. Der Hund wird dann einem tierärztlichlichem Checkup unterzogen. Nur körperlich belastbare und gesunde Hunde eigenen sich als Besuchshund.
  5. Ist bis hier all zufriedenstellend gelaufen, wird ein erster Probebesuch vereinbart. Hier wird die für den Hund geeignete Zielgruppe (Kinder, Senioren, Behinderte) berücksichtigt. Erst danach wird den Hundehalter_innen eine Einrichtung empfohlen.

In Einzelfällen kann die Reihenfolge abweichen.

Was passiert, wenn mein Hund den Test nicht besteht?

In den meisten Fällen ist es möglich, mit dem Hund zu arbeiten und ihn auf den Einsatz als Besuchshund vorzubereiten. Wir wollen ja schließlich Hundehalter_innen motivieren. Gut erzogene und ausgebildete Hunde liegen uns sehr am Herzen. Deshalb bieten wir spezielle Trainingsprogramme für erfolgversprechende Hunde an. Diese Programme sind für die Hundehalter_innen natürlich kostenfrei.

Bekomme ich eine schriftliche Begutachtung nach dem Test?

Nein. das Protokoll des Eignungstests verbleibt bei Hunde in Berlin e. V.

Ich bin Hundehalter_in und habe eine Einrichtung, die ich besuchen kann. Kann ich nur den Test machen und dann auf eigene Verantwortung/Rechnung arbeiten?

Nein, das ist bei uns nicht möglich.

Können auch Listenhunde mitmachen?

Ja, selbstverständlich. Hunde in Berlin e. V. diskriminiert keine Hunderassen wegen angeblicher Gefährlichkeit. Für die Einrichtungen sind Listenhunde eine alternative, um ohne Warteliste schnell an einen Besuchshund zu kommen.

Welche Versicherung benötige ich als Hundehalter_in?

Eine normale Hundehalterhaftpflichtversicherung (in Berlin vorgeschrieben) genügt meistens. Es gibt einige Versicherungen, die Hundebesuchsdienste und Therapiehundearbeit ausschließen. Das muss vorher geklärt werden. Die Versicherung muss auf jeden Fall informiert werden, wenn mit dem Hund Besuchsdienste gemacht werden.

Ist mein Hund als Besuchshund steuerbegünstigt oder -befreit?

Nein, dass ist in Berlin nicht möglich. Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer „zu Zwecken der privaten Lebensführung“ einen Hund hält. Das ist bei den ehrenamtlichen Besuchshunden der Fall.

Nur wenn jemand Besuchs- oder Therapiehunde zum Gegensand seines Gewerbes hält, muss keine Hundesteuer zahlen. Dann gelten aber auch ganz andere versicherungsrechtliche Grundsätze, die es unbedingt zu beachten gibt. Ein Hundebesuchsdienst außerhalb der privaten Lebensführung liegt jedoch sowieso nicht in unserem Interesse.

Was sind die Anforderungen an die Hundehalter_innen?

Der Hundehalter_innen müssen in erster Linie zuverlässig und pünktlich sein und sollte eine gepflegte und gesittete Erscheinung bieten. Der Einsatz in den Einrichtung erfolgt mitunter zu schwer Kranken oder bettlägrigen Personen. Die Hundeführer_innen müssen sich darüber im Klaren sein und den Situationen emotional und psychisch gewachsen sein.

Was verdienen die Hundehalter_innen mit den Besuchsdiensten?

Gar nichts. Der Besuchsdienst ist ehrenamtlich. Der Verein Hunde in Berlin e. V. erstattet lediglich Unkosten für spezielle tierärztliche Untersuchungen, Fahrkosten, Spielzeug oder spezielle Leckerlies.

Was kostet den Hundehalter_innen der Einsatz?

Nichts. Die Tests, das Hundetraining und die Weiterbildungen sind kostenfrei. Für die Mitgliedschaft im Verein fällt lediglich ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2 € pro Monat an.

Ist eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung?

Ja. Wir sind eine Vereinigung von Menschen, die gemeinsame Interessen verfolgen und kein Dienstleistungsunternehmen. Unsere gemeinnützige Arbeit gemeinsam zu gestalten ist kein Privileg, sondern ein fester Bestandteil unserer Zusammenarbeit.

Was passiert, wenn Vereinsmitglieder_innen einen Unfall beim Hundebesuchsdienst haben.

Alle Vereinsmitglieder_innen sind über den Verein unfallversichert.

Informationen für Einrichtungen

Was kostet der Einrichtung der Hundebesuch?

Die Einrichtung zahlt pro Mensch-Hund-Team 20 € pro Monat. Davon werden Unkosten der Hundeführer_innen erstatten sowie (Hunde-)Training und Weiterbildungen finanziert.

Wie lange sind die Wartezeiten auf einen Besuchshund?

Zur Zeit mehrere Wochen bis Monate. Da Listenhunde leider weniger nachgefragt werden, stehen sie kurzfristiger zur Verfügung.

Wer haftet bei einem Unfall?

Die Haftungsrisiken werden umfassend in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verein und der Einrichtung geregelt. Lasten und Nutzen werden gleichmäßig verteilt.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Vorstand wenden.

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